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107 1. Notiere, wie du zu der Abbildung Q 1 weitere Informationen suchen kannst. 2. Erkläre, warum Unternehmer in ihren Fabriken ab 1900 immer häufi ger Kontrolluhren (Q 1) einsetzten. 3. Erkläre den Zweck der Fabrikordnung (Q 3). 4. Bewerte das Verhältnis zwischen Fabrikherren und Arbeitern bzw. Angestellten (Q 1 Q 3, Verfassertext). 5. Beurteile, welche Rolle weibliche Angestellte spielen konnten (M 1). 6. Führt ein Gespräch zwischen einem Aufseher und einem unpünktlichen Arbeiter. Der junge Fabrikarbeiter hat noch vor einem Monat als Handwerker auf einem Dorf gearbeitet. Er ist seit drei Wochen Fabrikarbeiter und ist bereits drei Mal unpünktlich gewesen, was zu Geldstrafen geführt hat. Der Aufseher ist für den reibungslosen Ablauf in der Fabrikhalle verantwortlich (Q 3 und Verfassertext). 7. Die Verfassung der Bundesrepublik schützt den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe ausdrücklich (GG Art. 140). Nimm Stellung zu den Forderungen nach verkaufsoffenen Sonntagen. Q3 Fabrikordnung Auszug aus der Allgemeinen Fabrikordnung der Gelatine-Fabriken von Carl Simeons & Comp in Höchst am Main und Nied, 1869: § 5 Jeder Arbeiter hat zur festgesetzten Zeit die ihm angewiesene Arbeit mit Fleiß und Treue zu verrichten und die Maschinen, Gerätschaften und Arbeitsplätze reinlich in vorgeschriebener Ordnung zu erhalten. Ein sittlich anständiges Benehmen in Tat und Rede wird streng gefordert. § 6 Außer an Sonntagen und gesetzlich kirch lichen Feiertagen darf kein Arbeiter feiern1. Bleibt ein Arbeiter länger als drei Tage unentschuldigt aus, so verliert er seinen rückständigen Lohn, hat den sonstigen Schaden zu ersetzen und kann in dem Arbeiterverzeichnis gestrichen werden. § 7 Die Löhnungen werden immer für je eine Woche berechnet und ausbezahlt, und zwar so, dass die Arbeiter stets einen Taglohn bei der Fabrik in Ausstand haben.2 […] § 10 Jeder Arbeiter enthält eine Kontrollmarke, welche morgens und mittags, und zwar 10 Minuten vor Beginn der Arbeit, von ihm selbst bei dem Verwalter an dessen Büro in Empfang zu nehmen und demselben nach beendigter Arbeit um 12 Uhr vorund um 7 Uhr nachmittags wieder pünktlich abzuliefern ist. Wer seine Marke nicht persönlich in Empfang nimmt, wird als nicht in der Fabrik anwesend betrachtet und erhält für die Zeit, welche er ohne Marke gearbeitet hat, keinen Lohn. Wer seine Marke verliert oder solche durch dritte Personen abgeben lässt, verfällt in eine Strafe von 12 Kreuzern und kann im Wiederholungsfalle sofort entlassen werden. § 11 Als Tagwerk werden 12 Stunden angenommen und Überstunden demnach besonders bezahlt. […] um 8 bzw. 9 Uhr morgens und 4 Uhr nachmittags tritt eine Pause von je 20 Minuten ein, während welcher sämtliche Arbeiter sich ausruhen und Erfrischungen, mit Ausschluss von geistigen Getränken3, genießen können. […] § 16 Während der Arbeitszeit darf ohne Erlaubnis des Aufsehers niemand seinen Arbeitsplatz verlassen. Ebensowenig dürfen die Arbeiter andere als die ihnen angewiesenen Säle oder Räume betreten, wenn sie nicht vom Aufseher eine besondere Erlaubnis dazu erhalten haben. Nach: HStAW 405/1260, fol 9, zitiert nach: Klaus Eiler (Hrsg.): Hessen im Zeitalter der Industriellen Revolution, Frankfurt am Main 1984, S. 262-269 1 „Feiern“ bedeutet hier „der Arbeit fernbleiben“. 2 d. h. dass die Fabrik dem Arbeiter immer den Lohn für einen Tag schuldet 3 geistige Getränke: Alkohol 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Internettipp: Zum heutigen Arbeitszeitgesetz und zur regelmäßigen „werktäglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer“ siehe http://www.gesetze-iminternet.de/arbzg/index. html (Stand 21. 1. 2012) M1 Frauen verdrängen Männer Ein Geschichtswissenschaftler verdeutlicht 2005 die Verbindung zwischen Technik und Frauenberufen: Um die Jahrhundertwende wurden die Schreibarbeiten in den Kontoren der großen Unternehmen immer noch von jungen Handelsgehilfen von Hand ausgeführt. Wettbewerbe und Meisterschaften in Schreibmaschineschreiben belegen, dass Männer und Frauen gegeneinander angetreten sind. Boten in den 1880er-Jahren noch die Hersteller selbst Kurse im Schreibmaschineschreiben an, war das neue Fach seit den 1890er-Jahren bereits in den Handelsschulen vertreten. Da die Lehrgänge mit dem Erlernen von Stenografi eren verbunden waren, belegten immer mehr Frauen die Kurse, um ihre Qualifi kation zu verbessern. Auf diese Weise verdrängten sie die männlichen Kräfte aus den Schreibpositionen; Schreibmaschineschreiben galt seit den 1920er-Jahren als reiner Frauenberuf. Nach: Flurin Condrau: Die Industrialisierung in Deutschland, Darmstadt 2005, S. 89 f. 5 10 15 Lesetipp: Gabriele Beyerlein: Schwarzes Wasser, Stuttgart 2010 (Roman um Hans, den Sohn eines Flößers im Schwarzwald, der um 1850 spielt. Hans möchte auch Flößer werden, doch der Beruf ernährt die Familie nicht mehr. Als sein Vater nach Amerika geht, muss Hans versuchen, mit seiner Arbeit in der Tuchfabrik die Familie durchzubringen.) N u r zu P rü fz w k e n E i e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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