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Verzug Schuldhafte Verzögerung der Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung (§ 286 BGB). Vorsatz Das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolges. Währungsunion Zusammenschluss von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geldund Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt. Wechselkurs Preis für eine ausländische Währungseinheit. Bei fl exiblen Wechselkursen wird der Preis durch Angebot und Nachfrage am Devisenmarkt gebildet. Bei fi xen Wechselkursen wird ein bestimmter Preis oder eine Bandbreite festgesetzt und durch Devisenanbzw. -verkäufe der Zentralbank gestützt. Die Preis notierung gibt den Preis einer ausländischen Währungseinheit in inländischer Währung (z. B. 71 Euro-Cent für einen Dollar) wieder. Die Mengennotierung gibt an, welche Menge an ausländischer Währung man für eine Einheit inländischer Währung erhält (für einen Euro 1,40 Dollar). Welthandelsorganisation (WTO) Internationale Organisation zur Gewährleistung eines freien Welthandels. Die WTO soll die internationalen Handelsbeziehungen innerhalb verbindlicher Regelungen organisieren und überwachen und bei Handelskonfl ikten für eine effektive Streitschlichtung sorgen. Wichtigste Prinzipien sind: Meistbegünstigung, Inländerbehandlung, Transparenz. Willenserklärung Sie ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willens. Zahlungsbilanz In der Zahlungsbilanz wird die wirtschaftliche Verfl echtung eines Landes mit dem Ausland statistisch erfasst. Sie setzt sich aus mehreren Teilbilanzen zusammen. Die wichtigsten Teilbilanzen sind die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz setzt sich zusammen aus der Handels-, Dienstleistungs-, Erwerbsund Vermögenseinkommenssowie der Übertragungsbilanz. In der Handelsbilanz wird – bezogen auf ein Jahr – der Wert aller Warenimund -exporte Deutschlands ausgewiesen. In der Kapitalbilanz werden die Kapitalbewegun gen zwischen Inund Ausländern erfasst. 191Glossar Nu r z ur P rü fzw ec k n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V e ag s | |
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