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Arten der Zusammenarbeit zwischen mehreren LändernM 4 Günstiges Angebot im Internet: Armbanduhr für 2,65 EUR aus Hongkong M 3 Wirtschaft liche Zusammenarbeit zwischen mehreren Ländern kann auf verschiedene Weise vereinbart werden. Länder, die zusammenarbeiten möchten, können im einfachsten Fall einen gegenseitigen Vertrag schließen, in dem sie z. B. gegenseitige Zölle abschaff en. Bei dieser Form der Zusammenarbeit handeln die Länder vollständig unabhängig und bewahren sich ihre volle staatliche Souveränität. Man nennt diese Art der Zusammenarbeit „Kooperation“. Eine andere Form der Zusammenarbeit erfolgt, wenn mehrere Länder einen Teil ihrer staatlichen Aufgaben einer gemeinsamen Organisation übertragen. Dadurch geben die Länder einen Teil ihrer Souveränität auf. Die gemeinsame Organisation beschließt auf demokratische Weise Regeln und alle beteiligten Länder müssen sich daran halten. Diese Art der Zusammenarbeit nennt man „Integration“. Die EFTA ist ein 1960 gegründeter Zusammenschluss europäischer Länder zu einer Freihandelszone. In einer Freihandelszone darf es zwischen den Mitgliedsländern keine Zölle geben, Drittstaaten gegenüber können die Länder aber individuell unterschiedliche Zölle einführen. Bei der EFTA bleiben alle Länder vollständig souverän. Sie ist damit ein Beispiel für Kooperation. Die Europäische Union ist hingegen ein Beispiel für Integration. Die Mitgliedsländer haben bestimmte Politikfelder an die Europäische Union übertragen. Von den einst zehn Staaten der EFTA haben sich mittlerweile sechs der EU angeschlossen. Die EFTA besteht heute nur noch aus den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Off enbar bevorzugen diese kleinen und teils sehr reichen Länder eine Kooperation. Aufgaben Begründen Sie, welche Nachteile sich im 18. Jahrhundert für den Handel dadurch ergaben, dass jedes Land über eigene Zölle, Währungen, Maße und Rechtsvorschriften verfügte. (M1) Erläutern Sie, welche Maßnahmen während des Merkantilismus in den Nationalstaaten ergriffen wurden, um den Wohlstand des Herrschers vermeintlich zu erhöhen. (M2) Beschreiben Sie ausgehend von M3 mögliche Probleme bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche im grenzüberschreitenden Handel, z. B. aus einem Kaufvertrag bei Sachmängeln. Diskutieren Sie die Auswirkungen zunehmender Integration im Vergleich mit einer Zunahme lediglich der Kooperation zwischen Ländern. (M4) 1. 2. 3. 4. 5 10 15 20 25 30 35 EFTA Europäische Freihandelsassoziation (engl.: European Free Trade Association) Armbanduhr Unisex Style Watch Analog Uhr Artikelzustand Neu mit Etikett Stückzahl 1 10 verfügbar 7 verkauft Sofort-Kaufen 2,65 EUR (inkl. MwSt. und Versand) 171 82002_1_1_2015_168_193_Kapitel7.indd 171 15.05.15 11:20 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei en tu m de s C .C .B ch ne r V er la gs | |
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