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139 1. M 1 zeigt die Grundlage der neuen Verfassung. Nenne sie! 2. Bestimme das Verfassungsorgan, das die größte Macht hat (M 3). 3. Der Reichstag kann die Regierung kritisieren, aber nicht stürzen. Erkläre diese Aussage mit M 2 und M 3. 4. Preußen hat sich in der Verfassung großen Einfluss gesichert. Bestimme ihn! 5. Arbeite die wichtigsten Unterschiede zwischen der Reichsverfassung von 1871 (M 3) und der Paulskirchenverfassung von 1849 (M 1, Seite 73) heraus. 5 10 15 20 25 30 1 Einleitung (Präambel) des Verfassungs entwurfs. Auf dem Blatt ist Bismarcks Handschrift zu sehen. 2 Der Reichstag Ein Historiker urteilt: Die Verfassung wies ihm [dem Reichstag] eine Reihe wichtiger Kompetenzen zu. Erstens war er maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt. Ohne seine Zustimmung gab es keine Gesetze (gegen den Bundesrat, das heißt ge gen den Kanzler und die preußische Mi nisterial büro kratie konnte er aller dings auch keine Gesetze durchbrin gen). Zweitens verfügte der Reichstag über das Budgetrecht, also über die jährliche Bewilligung der Einnahmen und Ausgaben. Der Militäretat war von der strengen Budgetkontrolle insofern ausgenommen, als er die Ausgaben jeweils für mehrere Jahre festlegte […]. Schließlich hatte der Reichstag […] die Möglichkeit, alle Bereiche der Re gierungs tätigkeit zum Gegenstand öffentlicher parlamentarischer Debatten zu machen. Die Immunität * der Abgeordneten garantierte dabei ein hohes Maß an Freiheit und Offenheit der Kritik. Doch ein Recht besaß der Reichstag nicht: Zwar konnte er die Politik des Reichskanzlers mißbilligen – ihn durch ein Misstrauensvotum** zum Rücktritt zwingen, das konnte er aber nicht. Damit fehlte ihm das entscheidende Quali tätsmerkmal einer parlamentarischen Verfassung. Volker Ullrich, Die nervöse Großmacht. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, Frankfurt a. M. 1997, S. 36 f. 3 Die Reichsverfassung von 1871. Diese Verfassung blieb bis 1918 in Kraft. ö ß ö ß ö ß ä ä ä äß ä ä ü ä ä ö ß ä ä ■Internettipp ➜ Die Reichs verfassung von 1871 findest du unter www.verfassungen.de * Immunität: Schutz vor behördlicher Verfolgung wegen angeblicher Straftaten **Misstrauensvotum: Möglichkeit eines Parlaments, durch einen Mehrheitsbeschluss dem Regierungschef das Vertrauen zu entziehen und ihn zum Rücktritt zu zwingen. 4753_128_144 03.11.16 07:47 Seite 139 Nu r z u Pr üf zw ec ke n E g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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