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953.2 Die Staatsverschuldung und die Schuldenbremse M20 Die Schuldenbremse in der Karikatur Karikatur: Thomas Plassmann M19 Die Bestimmungen des Stabilitätsund Wachstumspakts der Europäischen Union Bereits 1997 wurde mit dem Stabilisierungsund Wachstumspakt ein fester rechtlicher Rahmen geschaffen, um die Finanzpolitik der Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu überwachen. Die Obergrenze für den Schuldenstand eines Landes wurde damals auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – also der Wirtschaftsleistung eines Landes – festgelegt. Die jährliche Neuverschuldung darf seitdem höchstens drei Prozent des BIP betragen. Da sich aber nicht alle Staaten an die Bestimmungen hielten und die europäische Finanzaufsicht nicht wirkungsvoll war, brachten die hohen Staatsschulden einzelner Euro-Länder die Währungsgemeinschaft schließlich doch aus dem Gleichgewicht. Um sicherzustellen, dass Budgetdisziplin nicht nur gefordert, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird, musste der Stabilisierungsund Wachstumspakt im Jahr 2011 reformiert werden. Folgende Änderungen sollen künftig mehr Haushaltsdisziplin sicherstellen: • Mittelfristig ist ein im Grundsatz strukturell ausgeglichener Haushalt das Ziel. Strukturell bedeutet, dass bei schlechter Wirtschaftslage (Rezession) in geringem Umfang Defizite erlaubt sind; bei guter Wirtschaftslage (Aufschwung) müssen dann aber Haushaltsüberschüsse erzielt werden. • Liegt die Schuldenstandsquote in einem EU-Staat höher als im Stabilitäts und Wachstumspakt als zulässig festgelegt [also über 60 Prozent – dies ist derzeit bei mehr als der Hälfte der EULänder der Fall], müssen die Schulden jährlich um ein Zwanzigstel abgebaut werden. • Die Haushaltsdaten werden nach strengen Standards erfasst; wer mogelt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. © Stiftung Jugend und Bildung (Stand: November 2012), Arbeitsblatt ab Klasse 10, Finanzen & Steuern, www.bundesfi nanzministerium.de, Abruf am 10.7.2015 25 30 35 40 5 10 15 20 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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