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1615.3 Strafverfahren und Jugendstrafrecht KOMPETENZ: Analysieren Gesetzestexte lesen Regeln und Gesetze organisieren das Zusammenleben von Menschen. Im Fach Politische Bildung wirst du oft mit ihnen arbeiten. Für die Gerichte und die Rechtsprechung ist die genaue Formulierung der Texte entscheidend. Dennoch ist es nicht immer einfach, sie zu verstehen. Deswegen muss man Gesetze besonders gründlich lesen. Gesetzestexte lesen 1. Lies den Gesetzestext insgesamt aufmerksam durch. 2. Achte insbesondere auf den Namen des Gesetzes. Er soll anzeigen, für welchen Zusammenhang das Gesetz geschrieben wurde und gültig ist. 3. Notiere anschließend die wichtig sten Begriff e auf einem Blatt. Man nennt sie „Schlüsselwörter“. Sobald du diese Schlüsselwörter liest, erinnerst du dich später an die wichtigen Informationen des Textes. 4. Notiere außerdem (am besten auf einer anderen Seite) die Begriff e, die du nicht sofort verstehst. Schlage diese Wörter in einem Lexikon nach und notiere deine Ergebnisse. Du kannst z. B. in einem Wörterbuch, das andere Begriff e mit der gleichen Bedeutung des Wortes aufl istet, nachschlagen („Synonym wörterbuch“) oder in einem speziellen Wörterbuch für Recht. 5. Lies den Text noch einmal. Überprüfe deine Notizen und ergänze diese eventuell. 6. Formuliere nun mithilfe deiner Notizen den Inhalt des Textes in eigenen Worten. So merkst du am besten, ob du den Wortlaut verstanden hast. LEITFADEN TIPP Paragraphen sind z. B. in Gesetzen kleine Abschnitte, die fortlaufend nummeriert werden. Das Zeichen ist §. Die Paragraphen werden wieder in Absätze untergliedert (Absatz (1), Absatz (2) …) Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. (2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist. § 3 Verantwortlichkeit Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. [...] Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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