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191 Seine Stellung Nach dem Grundgesetz Der Bundespräsident Völkerrechtliche Vertretung des Bundes Repräsentation nach innen und außen – Ehrenhoheit Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze Erklärung des Gesetzgebungsnotstands Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers Ernennung und Entlassung der Bundesminister Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere Begnadigungsrecht Die gleiche Anzahl von Mitgliedern aus den Bundesländern Länderparlamente Bundespräsident Bundesversammlung Wahl auf 5 Jahre Direkte Wiederwahl nur einmal möglich Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags Bundestag Der Bundespräsident – Makler oder Mahner in der Politik? M 11 Die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten 5 10 15 20 25 30 35 Trotz seiner geringeren Machtfülle verfügt der Bundespräsident über vielfältige Wirkungsmöglichkeiten, die sich aus seinen grundsätzlichen Aufgaben wie aus seiner persönlichen Autorität herleiten. Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes Verträge mit anderen Staaten ab. Nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages ruft er den Verteidigungsfall aus. Im Gesetzgebungsverfahren fällt ihm die Aufgabe zu, die Bundesgesetze aus zufertigen und zu ver künden. Dabei hat er das Recht, sie auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen. Im Falle des Gesetzgebungsnot stands (Art. 81 GG) kann er zur Lösung des zwischen Regierung und Bundestag entstandenen Konfl ikts beitragen. Weitgehend eingeschränkt ist aber das Recht des Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestags (Art. 63 GG, 68 GG). Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Nach der Wahl nimmt der Bundespräsident die Ernennung des Kanzlers vor und ernennt auf dessen Vorschlag auch die Bundesminister. Nicht zu unterschätzen ist die Rolle, die der Bundespräsident als oberster Repräsentant des Staates spielt. Durch Gespräche und Gesten, Empfänge und Ehrungen, Reisen und Reden trägt er maßgeblich zu dem Bild bei, das man sich im Inund Ausland von der Bundesrepublik macht. Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbilder 67 100 M 12 Der Bundespräsident – ein politisches Amt? 5 10 SZ: Welchen politischen Handlungsspielraum gibt das Grundgesetz dem Bundespräsidenten? Benda: Er kann die notwendigen politischen Entscheidungen selbst nicht fällen. Die sind Sache des Gesetzgebers. Der Bundespräsident kann politische Tätigkeiten anregen und unterstützen. Er kann als ehrlicher Makler zwischen den politischen Parteien vermitteln und sie veranlassen, sich den gemeinsamen Fragen zu stellen. SZ: Wie weit kann und darf der Makler auch als Mahner auftreten? Ernst Benda (1925 – 2009) war von 1968 bis 1969 Bundesinnenminister und von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Erklärfi lm „Wahl des Bundespräsidenten“ Mediencode: 71007-08 Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbilder 67 100 4.4 Wie entsteht ein Gesetz? Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt u d es C .C . B uc hn er V er la s | |
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