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Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben Anforderungsbereich III Operatoren Definition begründen einen Sachverhalt bzw. eine Aussage durch Argumente stützen beurteilen zu einem Sachverhalt oder einer Aussage unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden eine begründete Einschätzung geben bewerten / Stellung nehmen wie Operator ‚beurteilen’, aber zusätzlich die eigenen Maßstäbe begründet darlegen diskutieren / sich auseinandersetzen mit zu einer Aussage, Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt entwickeln einen eigenen Gedankengang bzw. ein Konzept zu einem Thema entfalten und Schlussfolgerungen ziehen erörtern eine These oder Problemstellung unter Abwägen von Pround Kontraargumenten hinterfragen und zu einem eigenen Urteil gelangen gestalten / entwerfen / verfassen Aufgabenstellungen kreativ und produktorientiert bearbeiten, z.B. auf der Grundlage eines Materials und seiner inhaltlichen oder stilistischen Gegebenheiten eine kreative Idee in ein selbstständiges Produkt umsetzen interpretieren auf der Grundlage einer Analyse Sinnzusammenhänge aus Materialien methodisch refl ektiert erschließen, um zu einer schlüssigen Gesamtauslegung zu gelangen überprüfen Aussagen auf der Grundlage von Fachkenntnissen kritisch hinterfragen und auf ihre Angemessenheit hin begründet einschätzen Nach: Hessisches Kultusministerium, Operatoren allgemeinbildende Fächer, www.kultusministerium.hessen.de, Abruf am 18.5.2015 Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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