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8.3 Die Fortentwicklung des Eigentumsrechts am Beispiel des Urheberrechts E Wie der Geist zur Beute wird Einst wurden die Städte mit Mauern geschützt; wer hinein wollte, musste die Stadttore passieren. Bei dieser Gelegenheit wurde kontrolliert, manchmal wurden auch Abgaben kassiert. Als die Kanonen aufkamen und immer höhere Feuerkraft hatten, war es mit den steinernen Befestigungsanlagen vorbei. Sie boten keinen Schutz mehr. So ähnlich ergeht es heute dem Urheberrecht: Es soll den Autor, den Komponisten, den Filmemacher schützen, es soll dafür sorgen, dass sie von ihrer geistigen Leistung leben, von ihren Texten, Tönen und Bildern. Das Urheberrecht bildet eine Mauer aus Paragrafen, die die „Schöpfung“, also die geistige Leistung des Urhebers, umgibt. Wer hinein will, muss zahlen – Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat. Im Internet finden sich Millionen Texte, Töne und Bilder, die eigentlich urheberrechtlich geschützt sind, die also eigentlich jemandem gehören – und die dort eingestellt sind, ohne dass dafür Gebühren bezahlt worden sind und ohne dass vom Nutzer Gebühren bezahlt werden. So leicht die Nutzung dieses Materials ist – zwei Klicks genügen –, so schwierig ist der Schutz seiner Interessen für den geistigen Eigentümer oder für denjenigen, der ihm diese Rechte daran abgekauft hat. Die Geltendmachung der Eigentumsrechte ist umständlich, Zeit und Geld raubend. Sie gleicht, zurückhaltend ausgedrückt, einem globalen Wettlauf des Hasen gegen den Igel. Der Unterschied zum Märchen ist der, Das digitale Zeitalter macht es möglich, Vervielfältigungen schnell, kostengünstig und ohne Qualitätsverlust in Umlauf zu bringen. 3. Diskutieren Sie aus privat und öffentlichrechtlicher Sicht die Zulässigkeit von Eingriffen in das Eigentumsrecht am Beispiel des Denkmalschutzes (M3). 4. Finden Sie Beispiele für Einschränkungen des Eigentums, die sich aus nachbarschaftlichen Lebensverhältnissen ergeben. 5. Erstellen Sie eine Übersicht über Beschränkungen der Eigentumsgarantie im öffentlichen und im Privatrecht. 6. a) Stellen Sie die Gründe dar, die für eine Verstaatlichung von Banken, die von Insolvenz bedroht sind, sprechen (M4). b) Erörtern Sie, ob Verstaatlichungen von Unternehmen mit dem Grundgedanken der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar sind (M4). 200 2018 Die Eigentumsordnung 7.1 xxx8.3 Die Fortentwicklung des Eigentumsrechts Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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