Volltext anzeigen | |
Rechtsfolgen des Rücktritts Die Wirkungen des Rücktritts treten erst ein, wenn der Gläubiger eine Rücktrittserklärung abgegeben hat (§ 349 BGB). Die Rücktritts erklärung hat anspruchsvernichtende (Erlö schen der Primärleistungspflichten) und an spruchsbegründende Wirkung (Begründung eines Rück gewährschuld ver hält nisses hinsicht lich der bereits erbrachten Leistungen). Der Vertrag als solcher bleibt jedoch beste hen und bildet die Grundlage für die nun bestehenden Sekundärpflichten nach den §§ 346 ff. BGB, insbesondere die Rückgewähr der empfangenen Leistungen. Mit Erlöschen des Primäranspruchs entsteht aus dem Rücktritt der An spruch auf Rückgewähr aller bisher erbrachten Leistungen und gezogenen Nutzungen (§ 346 I BGB). Im Einstiegsfall erstattet der Fahrradhändler Tom den Kaufpreis. Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis erfolglose Fristsetzung (außer entbehrlich) bei einem gegenseitigen Vertrag Rücktritt Fälligkeit der Leistung Fristlauf Rücktrittsrecht Erlöschen des Primäranspruchs und Entstehen von Ansprüchen aus §§ 346 ff. Fristsetzung Ablauf der Frist Rücktrittserklärung Prüfungsschema: Rücktritt vom Vertrag nach § 323 I BGB Tatbestandsmerkmale Beispiel und Lösung 1. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrages Wirksamer Kaufvertrag über Fahrrad zwischen Tom und Citybike (§ 433 BGB) 2. Vorliegen einer Pflichtverletzung Leistung vom Händler (Fahrrad abholbereit) nicht rechtzeitig (25. April) erbracht 3. Erfolglose Fristsetzung oder Entbehr lichkeit der Frist Tom hat mit 2 Tagen eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt (§ 323 I BGB). Diese hat der Händler erfolglos verstreichen lassen 4. Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 V BGB) Nicht erforderlich, da es sich bei der Pflichtverletzung weder um eine Teilleistung noch um eine Schlechterfüllung handelt 5. Rücktrittserklärung Tom hat dem Händler erklärt, dass er vom Vertrag zurücktritt (§ 349 BGB) Rechtsfolge Rücktritt vom Vertrag (§ 323 I BGB) und Rückgewähr des Kaufpreises (§ 346 I BGB) Tom muss das Fahrrad nicht mehr abnehmen und kann den Kaufpreis von 600,– € zurückfordern 1174.2 Der Rücktritt – Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |