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5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 1031.2 Die Französische Revolution und ihre Wirkung c) eine nützliche Erfi ndung oder Entdeckung in den Freistaat gebracht oder dem Staate andere nützliche Dienste geleistet und seine Ergebenheit an denselben tätig bewiesen hat, oder d) sich durch eine schöne Tat auszeichnet, oder […] g) sich um die Menschheit, um die Sache der Freiheit und Gleichheit verdient gemacht und sich niemals als Feind des deutschen Freistaates bewiesen hat. 4. Deutscher Bürger kann nicht sein: a) Wer wegen seines Hasses gegen Freiheit und Gleichheit und Menschenrechte seinen Geburtsoder Aufenthaltsort verließ oder verlassen musste; […] c) wer Gesinnungen heget, die nicht mit den Grundsätzen von Freiheit und Gleichheit übereinstimmen […]. Horst Dippel (Hrsg.), Die Anfänge des Konstitutionalismus in Deutschland. Texte deutscher Verfassungsentwürfe am Ende des 18. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 1991, S. 184 187, 190 und 192 f. 1. Fassen Sie die hier ausgewählten demokra tischen Elemente des Verfassungsentwurfs zusammen. 2. Erklären Sie den Begriff „Freistaat“. 3. Vergleichen Sie die Bestimmungen zum Staatsbürgerrecht aus dem Verfassungsentwurf mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. 4. Überprüfen Sie, ob die Bestimmungen mit den Menschenund Bürgerrechten von 1789 (siehe M3, Seite 99 f.) vereinbar sind. M7 Ein Verfassungsentwurf für Deutschland von 1798/99 Der „Entwurf einer republikanischen Verfassungs urkunde, wie sie in Deutschland taugen möchte“ wird im Sommer 1798 verfasst und ein Jahr später gedruckt. Er umfasst über 500 Artikel, ist von der französischen Verfassung von 1795 beeinfl usst worden (siehe M6) und fi ndet am Oberrhein, in Baden und Württemberg großes Interesse. Der oder die Verfasser sind bis heute nicht eindeutig nachgewiesen. Zweiter Teil. Grundartikel der Verfassung des deutschen Freistaates 1. Die deutsche Völkerschaft ist ihr einziger Oberherr. Sie verfasset und vollziehet ihre Gesetze und strafet die Übertreter derselben. 2. Sie bildet einen einzigen unzerteilbaren Körper unter einem und demselben Gesetze; keine Abteilung derselben hat eine abgesonderte Gewalt. Sie ist der eine und unzerteilbare deutsche Freistaat. 3. Keine Macht und kein Ausspruch kann je einen Teil von ihr trennen. […] 16. Die Mehrheit der Stimmen drückt die Annahme und den Willen des deutschen Volkes aus. Dieses will allemal, was der Erhaltung der menschlichen Gesellschaftsrechte und der Grundartikel seiner Verfassung gedeihlich ist. […] 48. Die Gesetze, Urteile und Verfügungen, die nicht zur Erhaltung der menschlichen Gesellschaftsrechte und der Grundartikel der deutschen Verfassung beitragen oder derselben entgegen stehen, sind ungiltig. […] 81. Die Freiheit der Meinungen ist unantastbar, soweit sie sich mit der Ruhe, Ordnung, dem Wohl des Staats, den Menschenund Gesellschaftsrechten und Grundartikeln der Verfassung vertragen. […] Dritter Teil. Verfassungsform. Zweiter Abschnitt: Bürgerlicher Zustand der Staatsglieder 1. Jeder ist des ganzen Freistaates und nicht besonderer Kreise, Bezirke oder Gemeinden Bürger. 2. Jeder deutsche Bürger […] ist im ganzen Um fange des Freistaates zu allen Ämtern stimmund wahlfähig. 3. Deutscher Bürger ist, wer einen Nahrungszweig hat, republikanisch denkt und a) in einem deutschen Kreise oder von einem Vater oder einer Mutter geboren ist, die wirklich noch deutsche Bürger sind, oder b) ein Jahr lang in Deutschland ein erlaubtes Gewerbe getrieben oder der Wissenschaften oder Künste gepfl ogen hat und giltige Be weise von seiner guten Aufführung aufwei sen kann […], oder 32017_1_1_2016_Kap1_082-113.indd 103 04.05.16 10:37 Nu r z u P üf zw ec ke Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V rla gs | |
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