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253 5 10 15 M 12 Mögliche Maßnahmen der UNO zur Friedenssicherung M 13 Die Blauhelmsoldaten – Markenzeichen der UNO Friedensschaffende Maßnahmen Diplomatische Maßnahmen zur friedlichen Lösung eines Konfl ikts. Neben der Bereitstellung guter Dienste, Vermittlung und Schlichtung können sie auch diplomatische Isolationsmaßnahmen und Sanktionen um fassen. Friedenserzwingende Maßnahmen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens in Konfl iktgebieten unter Einsatz militärischer Mittel. Die Zustimmung der Konfl iktparteien ist nicht erforderlich. Friedenserhaltende Maßnahmen Aktivitäten zur Eindämmung, Entschärfung und/ oder Beendigung von Feindseligkeiten zwischen Staaten oder in Staaten durch Intervention einer Die bekannten „Blauhelmsoldaten“ der VN übernehmen in der Regel Aufgaben der Friedenserhaltung (PeaceKeeping). Dies bedeutet im Gegensatz zur Friedenserzwingung, dass die Soldaten den nach Beendigung eines Konfl ikts in einer Krisenregion oft brüchigen Frieden sichern sollen. Für das klassische Peace-Keeping gelten folgende Leitsätze: – Die Entsendung erfolgt nur im Konsens mit den Konfl iktparteien. Die Konfl iktparteien müssen den Konfl ikt beenden wollen und sich einig über die Rolle der Blauhelmsoldaten sein (z. B. Sicherung der Grenze, Bildung einer Pufferzone zwischen den Konfl iktparteien, Polizeiaufgaben, Beobachtung von Wahlen). neutralen dritten Partei unter internationaler Organisation und Leitung. Militärische Streitkräfte und zivile Organisationen können die politische Streitbeilegung ergänzen und für die Wiederherstellung und Wahrung des Friedens sorgen. Friedenserhaltende Maßnahmen be inhalten die Stationierung einer Friedenstruppe im Krisengebiet. Die Zustimmung der Konfl iktparteien ist erforderlich. Friedenskonsolidierende Maßnahmen Maßnahmen zur Bestimmung und Förderung von Strukturen, die geeignet sind, den Frieden zu festigen und zu konsolidieren, um das Wiederaufl eben eines Konfl ikts zu verhindern. Diese können sowohl militärisches als auch ziviles Eingreifen erfordern. – Die Verantwortung für den Einsatz liegt bei den Vereinten Nationen, genauer beim VN-Generalsekretär, der die politische und operative Verantwortung trägt. – Für die Blauhelmsoldaten gilt, dass sie strikt unparteiisch sein müssen, weshalb sich Länder, die in der Region eigene Interessen verfolgen, an den Missionen nicht beteiligen sollten. – Die Blauhelmsoldaten dürfen nur leichte Waffen zur Selbstverteidigung tragen, um keiner Partei einen Vorwand zu bieten, die Soldaten in die Kampfhandlungen miteinzubeziehen. Neben diesen reinen VN-Missionen gibt es noch viele Missionen, die zwar 20 25 30 35 Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.V. (Hg.), Frieden und Sicherheit, Wiesbaden 2003, S. 24 Eine klare Grenzziehung zwischen den einzelnen „Typen“ von Maßnahmen ist häufi g schwierig. Friedenserhaltung setzt in vielen Fällen zunächst einmal die Schaffung von Frieden voraus, zugleich können vorausgehende oder begleitende „friedenserzwingende Maßnahmen“ unerlässlich sein. 9.2 Wie kann der Friede gesichert werden? Erklärfi lm „Vereinte Nationen“ Mediencode: 71067-17N r z u Pr üf zw ec ke Ei ge nt um d es C .C .B uc ne r V er la gs | |
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