Volltext anzeigen | |
259 Föderalismus Gliederung eines Staates in Gliedstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) mit eigener Verfassung, Regierung und Parlament. Bezeichnet auch das Bestreben, die Rechte der Gliedstaaten zu wahren. Fraktion Vereinigung im Parlament, die i. d. R. aus den Abgeordneten einer Partei besteht. Auch Mitglieder verschiedener Parteien, die gleichgerichtete politische Ziele verfolgen, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Fünf-Prozent-Klausel Vorschrift, dass alle Parteien bei einer Wahl mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten müssen, um ins Parlament zu kommen bzw. um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Gemeinde Die Gemeinden (Kommunen) bilden das unterste politische Gemeinwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinden besitzen das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und regeln im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. Gemeinwohl Unter Gemeinwohl versteht man das Wohlergehen einer gesellschaftlichen Gruppe (z. B. eines Staates, einer Religionsgemeinschaft, einer Schule, einer Klasse). Das Gemeinwohl zu steigern, ist ein Ziel politischer Entscheidungen. Dazu müssen einzelne oder persönliche Interessen manchmal aufgegeben oder durch einen Kompromiss ausgeglichen werden. Generationenvertrag Bezeichnung für das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem der heute arbeitende Teil der Gesellschaft für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt. Gerechtigkeit Einstellung, Prinzip, Zustand, bei dem jede Person das erhält, was ihr zusteht. Wie dieser Zustand zu erreichen ist, ist umstritten. So unterscheidet man Chancengerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit. Gewaltenteilung Verteilung der drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative) auf verschiedene, voneinander unabhängige Staatsorgane. In der Regel sind dies Parlament, Regierung und Verwaltung sowie eine unabhängige Richterschaft. In der Bundesrepublik Deutschland ist die klassische Gewaltenteilung teilweise durchbrochen (Gewaltenverschränkung). Gleichberechtigung Gleichberechtigt sind Menschen, wenn sie die gleichen Rechte haben. Der Begriff kann sich auf das Verhältnis von Frauen und Männern beziehen, aber auch auf Ausländer, Behinderte usw. Häufi g besteht zudem ein Unterschied zwischen dem rechtlichen Anspruch und dem tatsächlichen Zustand. Globalisierung Der Begriff verweist auf die Entstehung neuer weltumspannender sozialer Handlungszusammen hänge. Globalisierung umfasst dabei u. a. wirtschaftliche, politische, kulturelle oder die Umwelt und die Arbeitsmärkte betreffende Dimen sionen. Im wirtschaftlichen Bereich führt die Globalisierung zu einer immer engeren Verfl echtung der Volkswirtschaften und der Entstehung eines weltweiten Marktes für Waren, Kapital und Dienstleistungen. Grundgesetz Die Verfassung der Bundesrepublik; sie regelt den Aufbau, die Aufgaben und das Zusammenspiel der Staatsorgane. Im Grundgesetz werden auch die Grundrechte garantiert. Grundrechte In der Verfassung garantierte Rechte, die für jeden Einzelnen gewährleistet werden, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Menschenwürde. Industrieländer Länder, in denen die industrielle Produktion weit fortgeschritten und der technische Fortschritt hoch sind. Häufi g sind die Länder sehr wohlhabend. Infl ation Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen bzw. anhaltender Geldentwertung. Integration Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter die Eingliederung oder Einbindung eines (fremden) Einzelnen oder einer Minderheit in eine größere Gruppe. Judikative Die rechtsprechende Gewalt; sämtliche Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Kabinett Der Kanzler, die Minister und politischen Beamten (Staatssekretäre). Koalition Zusammenschluss zweier oder mehrerer Parteien, die gemeinsam eine Regierung bilden und Gesetzentwürfe ausarbeiten. Konstruktives Misstrauensvotum Der Bundestag kann den Bundeskanzler nur durch die Wahl eines neuen Kanzlers (konstruktiv!) zum Rücktritt zwingen. Legislative Die gesetzgebende Gewalt; sie wird in der Bundesrepublik Deutschland von Bundestag und Bundesrat ausgeübt (auf Landesebene von den Länderparlamenten). Mandat Auftrag; der Wähler beauftragt durch die Wahl einen Politiker, seine Interessen zu vertreten. Markt Der reale oder virtuelle Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Gütern und Leistungen aufeinandertreffen und Preise gebildet werden (z. B. Automarkt, Börse). Das Grundprinzip des Marktes ist der Tausch. Anhang – Kleines Politiklexikon Nu r z u Pr üf zw ec ke Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V rla gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |