Volltext anzeigen | |
21 Q2 Auszüge aus der „Erklärung der Menschenund Bürgerrechte“ (26. 8. 1789) Artikel 1 Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten […]. Artikel 2 Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung […]. Artikel 4 Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden. Artikel 6 Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein […]. Artikel 11 Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinung ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden, drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetze bestimmten Fällen. Ute Gerhard: Menschenrechte – Frauenrechte 1789, in: Viktoria Schmidt-Linsenhoff (Hrsg.): Sklavin oder Bürgerin? Französische Revolution und neue Weiblichkeit, Frankfurt a. M. 1989, S. 70 ff. Q3 Bürgerrechte auch für Frauen?! In einem Gegenentwurf der Frauenrechtlerin Olympe de Gouges heißt es 1789: Wir Mütter, wir Töchter, wir Schwestern, Repräsentantinnen der Nation, fordern, Bestandteil der Nationalversammlung zu werden. In Anbetracht dessen, dass Unwissenheit, Vergessen oder Missachtung der Rechte der Frauen die alleinigen Ursachen öffentlichen Unglücks und der Korruption der Regierungen sind, haben wir beschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen Rechte der Frau festzulegen: Artikel 1 Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich an Rechten. […] Artikel 2 Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Rechte der Frau und des Mannes: Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, (Rechts-)Sicherheit und vor allem das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung. […] Artikel 4 Die Frau wird an der Ausübung ihrer natürlichen Rechte gehindert durch die Grenzen, die die fortdauernde Tyrannei des Mannes ihr entgegensetzt. Diese Grenzen müssen durch die Gesetze der Natur und der Vernunft neu gesetzt werden. […] Artikel 6 Alle Bürgerinnen und Bürger müssen an der Gesetzgebung persönlich oder durch ihre Vertretung mitwirken. Das Gesetz ist das gleiche für alle: Alle Bürgerinnen und alle Bürger müssen gleichen Zugang haben zu allen Würden, Stellen und öffentlichen Ämtern. Artikel 10 Niemand darf wegen seiner Meinung verfolgt werden; die Frau hat das Recht, das Schafott1 zu besteigen, sie hat gleichermaßen das Recht, eine Rednertribüne zu besteigen, solange ihre Ausführungen die öffentliche Ordnung nicht stören. Nachwort: Frauen, erwachet! Die Stimme der Vernunft ist auf der ganzen Welt zu hören; erkennt eure Rechte. Das mächtige Reich der Natur ist nicht mehr umgeben von Vorurteilen, Fanatismus, Aberglauben und Lügen. Nach: Hannelore Schröder (Hrsg.): Olympe de Gouges, Aachen 1995, S. 107 ff. 1 Schafott = Guillotine, benannt nach seinem Erfi nder, dem Arzt Joseph Ignace Guillotin 5 10 15 20 25 30 5 10 15 20 25 30 35 40 45 1. Fasse die Änderungen gegenüber dem absolutistischen System zusammen. 2. „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ wurde ein Schlagwort für die Französische Revolution. Beurteile, ob die Änderungen diesem Grundsatz entsprechen. 3. Erkläre, warum viele Geistliche zu Gegnern der Revolution wurden. 4. Diskutiert, ob es nach den Menschenund Bürgerrechten Vermögensunterschiede geben darf. 5. Die alte Ständegesellschaft galt als gottgegeben und unveränderlich. Erkläre, mit welchen Argumenten Aufklärer dies ablehnten. 6. Nimm Stellung zu folgendem Standpunkt: Den Frauen hat die Französische Revolution nichts gebracht. Lesetipps: Christian Nürnberger: Mutige Menschen – für Frieden, Freiheit und Menschenrechte, Stuttgart 2009 (Zwölf Biografi en von Menschen aus unterschiedlichen Epochen, die gegen Unrecht kämpften und sich für Menschenrechte einsetzten. Auch als Audio-CD erschienen, gesprochen von „Die Söhne Mannheims“.) Christine Schulz-Reiss: Nachgefragt. Menschenrechte und Demokratie: Basiswissen zum Mitreden, Bindlach 2008 (Sachbuch über die Entwicklung der Menschenrechte und darüber, wie es um die Menschenrechte heute bestellt ist) N u r zu P rü fz w c k n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |