5.3 Wie die Demokratie und unsere Grundrechte gesichert werden

Revised: Tuesday December 10th 2013

Lösung zu den Aufgaben S. 153

  1. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Seit dem Beitritt der DDR am 3.10.1990 gilt das Grundgesetz als Verfassung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Eine Verfassung regelt - mehr oder weniger ausführlich - die Grundordnung eines Staates, insbesondere auch die Grundwerte und dessen Staatsform.
    So schreibt das Grundgesetz ausdrücklich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie, ein Bundesstaat, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat zu sein hat. Auch werden die Aufgaben und Befugnisse der obersten ständigen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht) und die wichtigsten Bestimmungen zur Stellung der Bürger niedergelegt. An den Anfang des Grundgesetzes setzten die Verfassungsgeber bewusst das Bekenntnis zur
    unantastbaren Würde des Menschen, die der Staat zuallererst zu achten und zu schützen hat. Es folgt ein Katalog von Grundrechten, die jedem zustehen und die der Staat nicht antasten darf. Das Grundgesetz kann insofern auch als ,,Gebrauchsanleitung“ (oder auch als „Bauanleitung“) für unsere Demokratie umschrieben werden, da es die Werte und Regeln enthält, die unser demokratisches Zusammenleben bestimmen.
  2. Inhalt: eine Präambel und 146 Artikel
    formale Gliederung in 14 Abschnitte:
    Präambel (=Vorspruch)
    I. Die Grundrechte (Art. 1-19)
    II. Der Bund und die Länder (Art. 20-37)
    III. Der Bundestag (Art. 38-49)
    IV. Der Bundesrat (Art. 50-53)
    V. Der Bundespräsident (Art. 54-61)
    VI. Die Bundesregierung (Art. 62-69)
    VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82)
    VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die
    Bundesverwaltung (Art. 83-91)
    VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a-91b)
    IX. Die Rechtsprechung (Art. 92-104)
    X. Das Finanzwesen (Art. 104a-115)
    Xa. Verteidigungsfall (Art. 115a-115l)
    XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116-146)
  3. In der Auswahl sind die Schülerinnen und Schüler frei, doch sollte die Wahl gut begründet werden. Der Schutz der Menschenwürde als oberste Verfassungsnorm sollte in der Wahl enthalten sein, lassen sich doch daraus viele der anderen Grundrechte herleiten. Insgesamt ist es sinnvoll, abstraktere Normen zu wählen, da sich daraus wieder andere Rechte ableiten lassen. Gleichwohl sind auch konkrete Verfahrensrechte von fundamentaler Bedeutung wie zum Beispiel der Anspruch auf den gesetzlichen Richter bzw. der Schutz vor willkürlicher Verhaftung.

Zum Seitenanfang

Lösungen zu den Aufgaben S. 155

  1. Die Umfrage (M5) zeigt, dass 13,2 % der Befragten der Aussage "Wir sollten einen Führer haben, der Deutschland zum Wohle aller mit starker Hand regiert" zustimmen. Der Aussage "Was Deutschland jetzt braucht, ist eine einzige starke Partei, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert" stimmen 23,6 % der Befragten zu. Bei beiden Fragen ist die Zustimmung im Osten des Landes höher als im Westen.
    Zu diesen Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler Stellung nehmen und so für das Thema sensibilisiert werden.
  2. Die Ursachen für Rechtsextremismus sind vielfältig. Die Forscher haben unterschiedliche Gründe gefunden: sozialer Abstieg, Arbeitslosigkeit, Erziehungsverhalten der Eltern und die Wertpriorität, also was im Leben wichtig ist. Zusammen mit sozialem Abstieg und Arbeitslosigkeit tritt Rechtsextremismus häufiger auf. Es gibt aber durchaus auch Menschen, die sozial geborgen aufgewachsen sind, einen hohen Bildungsstand haben und gleichzeitig rechtsextreme Gedanken vertreten. Man kann also nicht sagen, dass Rechtsextremismus ein Problem einer gesellschaftlichen Randgruppe darstellt.
  3. Zwei Aspekte werden in M6 genannt. Diese Aspekte können ergänzt werden. Zu den Aspekten können dann jeweils konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Entscheidung für einen Vorschlag begründen können.
    Die Gesellschaft muss Menschen die Möglichkeit geben, demokratische Erfahrungen zu machen.
    • Maßnahme 1: Demokratieerziehung in der Grundschule
    • Maßnahme 2: ...
    Es ist eine Übereinstimmung in der Gesellschaft nötig, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Migration muss als zentrales politisches Thema offen diskutiert werden.
    • Maßnahme 1: Erzählcafes in Schulen einrichten, in denen Schüler mit und ohne Migrationshintergrund zusammenkommen und über ihre Erfahrungen berichten können.
    • Maßnahme 2: ...

Zum Seitenanfang

Lösungen zu den Aufgaben S.157

  1. Das Grundgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen sich die Demokratie gegen extremistische Gruppen zur Wehr setzen kann. Art. 79 Abs. 3 garantiert die Unveränderbarkeit der grundlegendsten Prinzipien der Demokratie. Zu diesem unveränderlichen Kern gehören u.a. die Menschenwürde, die Volkssouveränität sowie die Rechts-, Bundes- und Sozialstaatlichkeit. Dieser Kern der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird gewissermaßen "verewigt". Art. 5 Abs. 3 bindet die Lehre an die Verfassung. Auf diesem Wege soll verhindert werden, dass Extremisten die Universitäten und die dort garantierte Freiheit der Lehre missbrauchen, indem sie ihr verfassungsfeindliches Gedankengut in die Hörsäle tragen. Art. 9 Abs. 2 erlaubt es, verfassungsfeindliche Vereinigungen - z.B. rechtsextreme Vereine und Gruppierungen - zu verbieten. Der Staat hat hiervon oftmals Gebrauch gemacht und rechtsextreme Gruppierungen, wie z.B. "Blood and Honour" oder die "Nationalistische Front" verboten. Art. 18 regelt die Verwirkung von Grundrechten, wenn sie zum Kampf gegen die Demokratie missbraucht werden und Art. 21 ermöglicht es, verfassungswidrige Parteien zu verbieten.
    Das Parteienverbot stellt sicherlich das stärkste Mittel des Staates dar und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst zwei Mal angewandt (Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956). Durch diese Elemente der wehrhaften Demokratie besitzt der Staat eine ganze Reihe von Möglichkeiten, gegen links- und rechtsextreme Vereine, Gruppierungen und Parteien vorzugehen.
  2. Winfried Petzold, ehemaliger Landesvorsitzender der NPD in Sachsen, fordert die Beseitigung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und somit die Beseitigung der Demokratie. Er behauptet, dass es keine Hoffnung auf Erneuerung gebe und dass erst die restlose Abschaffung des "korrupten liberal-kapitalistischen Systems" einen Neuanfang ermögliche. Mit seinen Äußerungen widerspricht er zahlreichen fundamentalen Werten des Grundgesetzes, darunter Art. 20 GG und Art. 79 GG, die die Demokratie in Deutschland garantieren.
    Auch die Aussage von Udo Pastörs widerspricht den Grundsätzen unserer Demokratie. Seine Forderung nach Bevorzugung von stärkeren und gesünderen Menschen steht im Gegensatz zu Art. 3 GG, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
  3. Bei einem Parteiverbot muss der Staat abwägen zwischen den Grundrechten einzelner Bürger und dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ein Parteiverbot bedeutet immer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen:
    • Das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Vereiningungsfreiheit werden eingeschränkt.
    • Das Recht auf Gründung einer Partei wird ausgesetzt.
    • Ein Parteiverbot hat noch andere legitmatorische Auswirkungen: da alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Volksvertreter in freien Wahlen bestimmt werden, hat ein Parteiverbot zur Folge, dass deren Wählern das Recht vewehrt wird, für diese Partei ihre Stimme abzugeben.

Zum Seitenanfang

Lösungen zu den Aufgaben S. 161

  1. Pro Verbot
    Kontra Verbot
    Die NPD will einen völkischen Staat, der das Prinzip der Menschenwürde aushebelt.
    Der Ausgang eines erneuten Versuchs, die NPD zu verbieten, scheint ungewiss. Zum einen sind die V-Leute aus der Partei noch nicht abgezogen, zum anderen würde sich der Staat unmöglich machen, wenn das BVerfG den Verbotsantrag erneut ablehnen würde.
    Ihr Menschenbild ist rassistisch und basiert auf der angeblichen Überlegenheit der weißen Rasse.
    Ein Verbot der Partei beseitigt den Rechtsextremismus nicht. Die NPD ist eher ein Symptom als die Krankheit selbst.
    Die NPD hat den Kampf um die Parlamente als Teil ihrer Strategie erklärt. Dies darf sich eine wehrhafte Demokratie nicht erlauben und muss der NPD diese Chance, sich zu präsentieren, entziehen.
    Seit die NPD in Landesparlamenten sitzt, wird das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland wesentlich intensiver wahrgenommen. Ein Verbot der NPD könnte die Menschen und die Politik in scheinbarer Sicherheit wiegen und von den Problemen ablenken.
    Internetlinks zur weiteren Recherche:
  2. Während in Aufgabe 1 lediglich die Argumente der öffentlichen Debatte gesammelt und gegenübergestellt wurden, geht es hier um die individuelle Urteilsbildung. Dabei müssen die Argumente genauer geprüft und gewichtet werden.
  3. Das Bundesverfassungsgericht wird als Hüter der Verfassung bezeichnet, weil es eine zentrale Rolle beim Schutz der Grundrechte und beim Erhalt der Demokratie spielt. Ein bedeutendes Element der "streitbaren Demokratie" ist das Parteienverbot, das es ermöglicht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Die Entscheidung über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei trifft das Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 (2) GG.
Eine Dokumentation von bedeutenden Urteilen findet sich in dem (schon etwas älteren) Band: Horst Säcker: Das Bundesverfassungsgericht. 6. Auflage, Bonn 2003, 263 Seiten, BpB. Für eine Internetrecherche bieten sich auch die Seiten des Bundesverfassungsgerichts an, allerdings ist hier eine Hilfestellung ratsam.

Zum Seitenanfang

Lösungen zu den Aufgaben S. 163

  1. System der Gewaltenteilung
    Legislative Bundestag und Bundesrat
    Exekutive Bundeskanzler und Regierung
    Judikative Bundesverfassungsgericht
    Macht
    • beschließt Gesetze
    • wählt Bundeskanzler
    • wählt Richter für die Senate des Bundesverfassungsgerichts
    Macht
    • Umsetzung der Gesetze
    • Gesetzesvorschläge
    Macht
    • entscheidet über Verfassungsbeschwerden
    • überprüft Verfassungsmäßigkeit der anderen Staatsorgane
    Kontrolle durch
    • Judikative: kontrolliert Verfassungsmäßigkeit der Gesetze
    Kontrolle durch
    • Legislative, v.a. Opposition (Misstrauensvotum etc.)
    • Judikative: kontrolliert Gesetzmäßigkeit des Verhaltens
    Kontrolle durch
    • Legislative: Wahl der Richter auf 12 Jahre
    Die Medien als sogenannte "Vierte Gewalt" kontrollieren ebenfalls die Politik. So entsteht ein Geflecht aus Machtbegrenzungen, das die Freiheit der Menschen und den Bestand der Demokratie sichert.
  2. Der Fall Michail Chodorkowski zeigt, dass das Prinzip der Gewaltenteilung in Russland nicht vollständig verwirklicht ist. Die Exekutive - hier vertreten durch den Premier Putin - greift massiv in die Judikative ein und "diktiert" das Urteil. Die Selbstständigkeit der Judikative ist somit in Frage gestellt, da sie politisch instrumentalisiert wird.
  3. Werden Parteien in den Bundestag oder Bundesrat gewählt, sind sie Teil der Legislative. Damit die Legislative nicht selbst Verbote aussprechen kann, die andere Parteien von der Politik ausschließt, muss sie das Bundesverfassungsgericht als Teil der Judikative beauftragen, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Die Antragsstellung durch Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ist damit klar von der Entscheidung über das Parteienverbot getrennt, um einen Missbrauch dieses Instruments der wehrhaften Demokratie zu verhindern.
    In der deutschen Geschichte war dies nicht immer so geregelt: Von der Kaiserzeit bis hin zur Zeit des Nationalsozialismus konnten Parteien allein per Gesetz verboten werden.

Zum Seitenanfang

Lösungen zu den Aufgaben S. 165

  1. Die Karikatur stellt den Sinn eines Parteienverbots in Frage. Zu sehen sind ein Richter des Bundesverfassungsgerichts, der ehemalige Innenminister Otto Schily, sowie ein Baum mitsamt seiner Wurzeln. Der Baum ist mit "NPD" beschriftet und trägt Früchte, die an die Gesichtszüge von Adolf Hitler erinnern - deutlich zu erkennen sind Frisur und Bart auf den Früchten. Die Wurzeln, die im Boden versteckt sind, wachsen in Form eines Hakenkreuzes, dem Symbol des Nationalsozialismus, und treiben an vielen Stellen erneut aus. Der ehemalige Innenminister Otto Schily trägt eine Motorsäge mit "Paragraphen"-Haltegriff, die das Parteienverbot darstellt, und ist im Begriff, den Baum umzusägen. Die Karikatur kann folgendermaßen gedeutet werden: Der Baum kann gefällt werden, die Wurzeln aber bleiben im Boden und treiben an anderer Stelle wieder aus. Das Verbot der NPD - hier sinnbildlich durch das Fällen dargestellt - ist keine Ursachenbekämpfung. Um rechtsextremistisches Gedankengut zu bekämpfen, müssen der Staat und die Gesellschaft an den Wurzeln des Problems ansetzen und nicht nur die NPD, die als Partei nur dieses Gedankengut sammelt, verbieten.
    Dieser Aussage würden Anetta Kahane und Oliver Decker zustimmen, da sie beide die gesellschaftlichen Ursachen des Rechtsextremismus betonen und Frau Kahane die NPD nur als Symptom des Rechtsextremismus sieht. Bernd Wagner dagegen befürwortet ein NPD-Verbotsverfahren.
  2. Die Aufgabe, die die Schülerinnen und Schüler als Auftakt für die Unterrichtssequenz bearbeitet haben (Auftaktseite, S. 125) kann am Ende der Sequenz wiederholt werden. Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren und bewerten ihre Einschätzung und verändern sie, wenn nötig. Neue Akteure können ergänzt, eigene Einschätzungen korrigiert werden. Hierbei wird den Schülerinnen und Schülern deutlich, welche Fortschritte sie gemacht haben und sie erkennen ihren eigenen Lernprozess.

Zum Seitenanfang