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123 M1 Die Sozialversicherung im Kaiserreich Nach: Rainer Bölling und Johann Henseler (Hrsg.): Das deutsche Kaiserreich 1871-1918, Freiburg 1986, S. 47 f. 5 10 15 20 25 5 10 15 Q2 Wer sorgt für die Invaliden? Über die Unfallgefahren und den fehlenden Ver sicherungsschutz berichtet folgender Artikel des „Boten vom Niederrhein“ vom 12. Januar 1866: Gestern wurde uns ein Schreiben eines Arbeiters überbracht, in wel chem mehrere Fälle zusammen gestellt sind, die beweisen, wie schlecht bis jetzt für die Invaliden der Arbeit gesorgt wird. 1. Ein Arbeiter, welcher in einer Fabrik eine Reihe von Jahren gearbeitet hat, ist jetzt über ein halbes Jahr krank. Dieser Mann erhält aus der städtischen Lade1 kein Geld mehr, Doktor und Apotheker sind ihm von der Fabrik verweigert und seine Kameraden legen wöchentlich einen Betrag zusammen, damit er nicht vor Hunger und Elend umkommt. 2. In einer Fabrik befi nden sich Kessel mit einer Lauge von 80 Grad Hitze, über welche ein Gangbrett geht. Ein Arbeiter, der über dieses Brett muss, gleitet aus und fällt mit einem Bein in die heiße Lauge. Er kommt ins Krankenhaus, und die Kosten, welche dadurch erwachsen, werden ihm später mit monatlich 5 Silbergroschen von seinem verdienten Lohne abgehalten. Es ist in neuerer Zeit mehrfach ausgesprochen worden, dass die Fabrikanten durch ein Gesetz gezwungen werden müssten, für ihre Invaliden ausreichend zu sorgen. Andere haben gemeint, der Staat müsste dies tun. Nach: Hartmut Pietsch: Industrialisierung und soziale Frage in Duisburg. Quellen und Materialien zur Geschichte und Entwicklung der Stadt Duisburg, Bd. 1, Duisburg 1982, S. 63 1 Lade: Unterstützungskasse Q3 Das Reich als wohltätige Institution In der Reichstagsrede vom 18. Mai 1889 äußert sich Bismarck folgendermaßen: Wenn wir 700 000 kleine Rentner, die vom Reich ihre Renten beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu verlieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, dass sie viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil; wenn sie auch nur 115-200 Mark zu verlieren haben, so erhält sie doch das Metall in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so gering sein, es hält sie aufrecht. Sie werden das nicht leugnen, und ich glaube, dass, wenn Sie uns diese Wohltat von mehr als einer halben Million kleinen Rentnern im Reich schaffen können, Sie sowohl der Regierung aber auch dem gemeinen Mann zeigen würden, dass das Reich eine wohltätige Institution ist. Nach: Hans Rothfels (Hrsg.): Bismarck und der Staat. Ausgewählte Dokumente, Darmstadt 1958, S. 382 f. 1. Nenne die Gründe, warum der Staat Maßnahmen zur Unterstützung ergriff (M 1, Q 3, Verfassertext). 2. Erkläre, was die Formulierung Bismarcks bedeutet: „das Metall [erhält die kleinen Rentner] in ihrer Schwimmkraft“ (Q 3, Z. 8/9). 3. Nenne Einwände, die ein Politiker der Arbeiterpartei Bismarck hätte entgegnen können (Q 3). 4. Die Sozialversicherung hat zunächst nur kleine Beträge ausgezahlt. Begründe, warum sie dennoch für die damalige Politik ein großer Einschnitt war. 5. Sozialistengesetz und Sozialversicherung haben den Erfolg der sozialistischen Arbeiterbewegung nicht aufhalten können. Nenne mögliche Gründe. 6. Erläutert, welche Einstellung der Staat gegenüber den Arbeitern hatte (Q 1, M 1, Q 3, Verfassertext). 7. Erläutert, warum die Einstellung in der Bundesrepublik heute anders ist. Versicherungsart Beiträge Leistungen Krankenversicherung für gewerbliche Arbeiter und (freiwillig ab 1892) Angehörige 2-3 % des Lohns, davon 2/3 vom Versicherten, 1/3 vom Arbeitgeber ärztliche Behandlung und Medizin, Krankenhauskosten; nach zweitägiger Wartezeit Krankengeld (50 % des Durchschnittslohns, max. 2 Mark/Tag) Unfallversicherung für gewerbliche Arbeiter vom Arbeitgeber zu zahlen Heilungskosten; bei Erwerbsunfähigkeit 2/3 des Einkommens, 20 % für Witwen Invalidenund Altersversicherung für gewerbliche Arbeiter und Landarbeiter (ab 1911 auch für Familienangehörige) 1 % (ab 1900 1,5-3 %) des Lohns; je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit; Altersrente ab dem 70. Lebensjahr und nach 30 (ab 1900: 24) Beitragsjahren N u r zu P r fz w e c k e n E ig n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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