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6.5 Das Imperium Romanum 17 Konsul (lat. consul): einer von jeweils zwei Inhabern des höchs ten Staatsamtes in der Römischen Republik ( Republik 32). Sie wurden für ein Jahr gewählt und besaßen im Krieg den Oberbefehl über die Armee. In der Kaiserzeit 27 ernannten die Kaiser die Konsuln; sie hatten keine Rechte mehr. Seit der Neuzeit 69 sind Konsuln auch Vertreter eines Staates in einem anderen Land und überwiegend mit wirtschaftlichen Aufgaben betraut. Limes (lat. limes: die Grenze): die durch Wälle, Palisaden oder Mauern und Wachtürme gesicherte Grenze des Römischen Reiches, hinter der militärische Befestigungsanlagen (Kastelle) lagen. Auf germanischem Gebiet wurde Ende des 1. Jh. n. Chr. mit dem Bau des insgesamt 550 km langen Limes begonnen. Der nördliche (obergermanische) Teil verlief etwa von Andernach (bei Koblenz) bis Seligenstadt, der südliche (rätische) von Miltenberg bis Eining (bei Kelheim). Monarchie (griech. mon-archia: Allein-Herrschaft): Königsherrschaft, Regierung eines Königs 51 oder Kaisers 49 ( Kaiserzeit 27). Monarch wurde man in der Regel durch Erbfolge oder Wahl. Im Zeitalter des Absolutismus 73 erreichte die monarchische Regierungsform ihre größte Verbreitung in Europa. Mit der Aufklärung 84 setzte sich die Forderung nach einer konstitutionellen Monarchie 76 zunächst in England und dann auch auf dem europäischen Kontinent durch. Die Novemberrevolution von 1918 (115) führte zum Ende der Monarchie im Deutschen Reich. Patrizier (lat. patres: „Väter“): die Nachkommen der ältesten adligen Familien, die zu Beginn der Römischen Republik ( Republik 32) allein regierten ( Adel 43, Aristokratie 15). Sie übernahmen die wichtigsten Staatsaufgaben und stellten die Priester. Gegen ihre Macht kämpften seit dem 5. Jh. v. Chr. die Plebejer, also die römischen Bürger, die keine Patrizier waren. 28 29 30 31 DATEN·BEGRIFFE ·NAMEN·INHALTE 4450_k06_006_022 24.04.13 14:10 Seite 17 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C. C. Bu ch ne r V er la gs | |
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