Volltext anzeigen | |
Leistungsbezogene und nicht leistungsbezogene Pfl ichten Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Pfl ichten. Leistungsbezogene Pfl ichten („Leistungspfl ichten“) stehen in einem direkten Zusammenhang zu der vertraglich vereinbarten Leistung (§ 241 I BGB). Es sind die Pfl ichten, wegen denen ein Schuldverhältnis eingegangen wurde. Sie sind prägend für die Art des Schuldverhältnisses. M beauftragt Tapezierermeister T mit dem Tapezieren seines Wohnzimmers. Die ordnungsgemäße Ausführung der Tapezierarbeiten ist die Leis tungspfl icht. Nicht leistungsbezogene (Neben-)Pfl ichten („Verhaltenspfl ichten“) sind nicht Gegenstand des Schuldverhältnisses, sondern Begleiterscheinungen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Schutz-, Aufklärungsund Rücksichtspfl ichten (§ 241 II BGB), die dazu dienen, von den Parteien des Schuldverhältnisses Schäden abzuwenden, die im Rahmen der Erfüllung der leistungsbezogenen Pfl ichten möglicherweise entstehen könnten. T muss bei der Ausführung der Arbeiten darauf achten, keine Einrichtungsgegenstände zu beschädigen. Ebenso muss er M auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Lösungsmittel hinweisen. Leistungspflichten nach § 241 I BGB z.B. Schutzund Sorgfaltspflichten nach § 241 II BGB Nebenleistungspflichten § 241 I BGB z.B. Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Käufer, Übergabe der mangelfreien Sache und Verschaffung des Eigentums (§ 433 BGB) z.B. Verkehrssicherheit der Geschäftsräume, die Übergabe einer Gebrauchsanweisung, das Unterlassen von Skateboardfahren in einer Porzellanabteilung z.B. Abnahme der Sache durch den Käufer, Ausstellung einer Quittung durch den Verkäufer (§ 368 BGB) Pflichten aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB) leistungsbezogene Pflichten nicht leistungsbezogene (Neben-)Pflichten Übersicht über die Pflichten aus einem Schuldverhältnis 1114.1 Die Verpfl ichtung zur Leistung Nu r z ur P rü fzw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |