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1657.3 Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen Besondere Schutzwürdigkeit bei besonderen Vertriebsformen Besondere Vertriebsformen stellen nach den §§ 312–312 f. BGB die sogenannten Haustürgeschäfte, die Fernabsatzverträge sowie die im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträge (E-Commerce) dar. Gemeinsam haben diese Vertriebsformen, dass sie auf eher unübliche Weise, unter unüblichen Umständen oder an unüblichen Orten abgeschlossen oder angebahnt werden. Dadurch sieht der Gesetzgeber eine besondere Schutzwürdigkeit des Verbrauchers gegeben, da er gegebenenfalls beim Abschluss eines Vertrags nicht über alle nötigen Informationen verfügt oder er nicht genügend Zeit erhält, um gründlich über seinen Entschluss nachzudenken. Aufgaben 1. Diskutieren Sie, ob in der Karikatur (E) ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. 2. Stellen Sie die besonderen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf übersichtlich dar. 3. Erörtern Sie an eigenen Beispielen Probleme, die bei der Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer gemäß der Defi nition im Bürgerlichen Gesetzbuch auftreten können (M1). 4. Zur Vertiefung: Recherchieren Sie, auf welche Norm des Bürgerlichen Gesetzbuches sich der An spruch des Versandhauses auf Wertersatz für die vorübergehende Nutzung stützt und diskutieren Sie, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im dargestellten Fall gerecht ist (M2). 7.3 Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen E Shopping auf Distanz Stellen Sie die Vorund die Nachteile des Versandhandels für den Verbraucher gegenüber. Shopping auf Distanz Versandhandel in Deutschland Versandhandelsumsatz in Mrd. Euro 2006 26,3 27,6 28,6 29,1 2007 2008 2009* Quelle: bvh, TNS Infratest© Globus2981 Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in % in % 69 31 6,8 7,0 7,2 7,4 Vom Umsatz 2009 entfällt auf diese Bestellwege Von je 100 Online-Käufern nutzen Printkataloge zur Vorabinformation *Prognose Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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