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973.4 Maßnahmen der Außenhandelspolitik Instrumente der Außenhandelspolitik Tarifäre Handelshemmnisse bedingen durch staatliche Eingriffe in den Markt eine Preiserhöhung oder -reduzierung der international gehandelten Güter. Dabei ist die Erhebung von Zöllen bei der Wareneinfuhr das klassische Instrument. Zölle verteuern die eingeführten Waren und begünstigen damit die Abschottung der eigenen Volkswirtschaft zum Schutz der nationalen Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz (Schutzzoll). Eine besondere Bedeutung kommt dem Schutz von neuen Industriezweigen (infant industries) oder strategisch wichtigen Branchen (z. B. Energie) zu. Durch so genannte Erziehungszölle soll die heimische Industrie im Anfangsstadium vor dem Konkurrenzdruck des Weltmarkts verschont bleiben. Ferner dienen Zölle als reine Einnahmequelle für den Staat (Finanzzölle) – etwa zum Ausgleich von Leistungsbilanzdefi ziten. Antidumpingund Retorsionszölle (Strafoder Kampfzölle) dienen dem Ausgleich von Nachteilen einheimischer Anbieter, die durch Dumping ausländischer Anbieter oder durch Exportsubventionen durch eine ausländische Regierung entstehen. Unter Dumping versteht man den Verkauf von Waren im Ausland zu einem Preis, der niedriger ist als die Herstellungskosten bzw. deutlich unter dem Preis liegt, zu dem ein Hersteller sein Produkt auf seinem Heimatmarkt anbietet. Nichttarifäre Handelshemmnisse, auch als „Grauzonenmaßnahmen“ bezeichnet, gewannen in der Handelspolitik durch den zunehmenden weltweiten Zollabbau erst seit etwa der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts an Bedeutung. Sie stellen Versuche dar, durch Vorschriften außerhalb des Außenhandelsrechts ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Formal müssen nichttarifäre Handelshemmnisse jedoch nicht auf die Beschränkung des Wettbewerbs ausgerichtet sein. Verfechter argumentieren vielmehr, dass diese Hemmnisse dem Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger oder schlechter Ware durch Normen und Standards dienen, wie zum Beispiel Sicherheitsstandards bei elektrischen Geräten oder Qualitätsvorgaben bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln. Kontingente (Importquoten) sind mengenmäßige Beschränkungen, die ein Staat für die Einfuhr bestimmter Güter verhängt. Die Beschränkung der Einfuhr durch Kontingentierung führt zu einer künstlichen Verknappung des Gutes im importierenden Land und somit zu Preissteigerungen. Wird die Einfuhr bestimmter Güter gar ganz verboten, spricht man von einem Embargo. Die sogenannten freiwilligen Exportbeschränkungen sind Handelskontingente, die vom exportierenden Land ausgehen. Dabei kann die Beschränkung dem Exportland auferlegt (z. B. durch Androhung von Repressalien) oder durch gegenseitige Übereinkunft (sog. Selbstbeschränkungsabkommen) beschlossen worden sein. Zollkontrolle beim grenzüberschreitenden Güterverkehr. Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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