Volltext anzeigen | |
265 Die NS-Ideologie erklärte die NS-Ideologie zur Aufgabe des „Ariers“, der dadurch zum Retter der Weltkultur werde. Durch diesen Rassenwahn unterschied sich der Judenhass der NSDAP vom traditio nellen Antisemitismus der Kaiserzeit sowie dem anderer faschistischer Parteien. Nationalsozialistische Ideologie der „Volksgemeinschaft“ Die „Volksgemeinschaft“ war für die Nationalsozialisten in erster Linie durch gemeinsames „deutsches Blut“ und einen einheitlichen „Rassekern“ bestimmt. Diese zum Mythos erhobene deutsche „Blutsund Schicksalsgemeinschaft“ führten die Nationalsozialisten bis auf die Germanen zurück, in deren Stammesgesellschaften es keine Klassen und sozialen Schranken gegeben habe. Daher galt es, alle Klassen-, Gruppenund Parteieninteressen zu beseitigen und die Einheit der Volksgenossen in einem „sozialen Volksstaat“ herzustellen, in dem alle Unterschiede zum Wohle der Gemeinschaft eingeebnet werden sollten (u M3). Damit war jedoch keine soziale Gleichheit gemeint. Im Gegenteil: Die Nationalsozia listen traten für eine klare Schichtung des Volkes in oben und unten, für politische, gesellschaftliche und geschlechtsspezifi sche Hierarchien ein. Vor allem aber stützten sie sich auf die Lehre von der angeblichen Ungleichheit der Rassen. Nur ein von „Minderwertigen“, „Fremdrassigen“ und „Gemeinschaftsfremden“ gereinigtes Volk könne „Volksgemeinschaft“ sein. Damit die NSDAP ihre Ziele überhaupt erreichen konnte, sollte die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ auch eine Gesinnungsgemeinschaft sein, in der sich jeder Einzelne widerspruchslos zur nationalsozialistischen Weltanschauung bekannte. Wer sich abwartend verhielt, sollte durch Propaganda erzogen werden. Wer sich widersetzte, den „rassischen“, politischen oder moralischen Normen und den Leistungsanforderungen der Partei nicht genügte, wurde als „Volksschädling“ oder „Gemeinschaftsfremder“ ausgeschlossen und bekämpft. „Rassereinheit“ und politisches Wohlverhalten bestimmten darüber, wer zur „Volksgemeinschaft“ gehörte und wer nicht. Die „Volksgemeinschaft“ war das Instrument, mit dem sich die weltanschaulichen und politischen Ziele des Nationalsozialismus durchsetzen ließen. u Feststellung der Haarfarbe an einem jüdischen Kind. Foto von 1936. Nach der nationalsozialistischen Rassenideo logie sollte das Erbgut der deutschen „Herrenrasse“ durch „Rassen hygiene“ rein gehalten werden. Zu diesem Zweck ermittelten „Rassenexperten“ auf der Grundlage pseudowissenschaftlicher Gutachten besondere Merkmale, an denen sich rassisch oder erbbiologisch „minderwertige“ Gruppen erkennen und aus der „Volksgemeinschaft aussortieren“ ließen. Dies betraf in erster Linie die Juden, Sinti, Roma und Slawen, aber auch körperlich und seelisch behinderte Menschen oder „Asoziale“. Siehe dazu auch Seite 311. Lesetipps p Frank Bajohr und Michael Wildt (Hrsg.), Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2009 p Hans Ulrich Thamer und Simone Erpel (Hrsg.), Hitler und die Deutschen. Volksgemeinschaft und Verbrechen, Dresden 2010 (Ausstellungskatalog) 32015_1_1_2015_Kap3_260-351.indd 265 01.04.15 11:00 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |