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Kleines Lexikon zur Geschichte 295 Revolution (lat. revolutio: Umwälzung): grundlegende und tief greifende Veränderungen bestehender Verhältnisse. In der Politik wird von Revolutionen gesprochen, wenn der Zugang zur Macht (Herrschaft) in einem Staat in kurzer Zeit grundlegend verändert wird. Revolutionen sind in der Regel mit kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen einer Gesellschaft und der Anwendung von Gewalt verbunden. Ritter: Sie gehörten zum niederen Y Adel und leisteten den Waffendienst auf Pferden. Zu ihren Idealen gehörten eine christliche Lebensführung, Tapferkeit, Treue und Gerechtigkeit. Höhepunkt der ritterlichen Kultur stellt die Zeit der Staufer im 12. und 13. Jh. dar. Soziale Frage: Bevölkerungsexplosion, Massenarbeitslosigkeit und -armut sowie Wohnungsnot kennzeichneten die Soziale Frage vor und während der Y Industriellen Revolution. Staat, Kirche, Unternehmer und Arbeiter suchten nach Einführung der Gewerbefreiheit und dem Ende der Y Zünfte Lösungen für diese sozialen und gesellschaftlichen Probleme. Die von Y Marx und Y Engels verkündete kommunistische Weltanschauung (Y Kommunismus) und die sozialistischen Forderungen (Y Sozialismus) der Sozialdemokratie waren Reaktionen auf die ungelöste Soziale Frage. Sozialgesetzgebung: Die von Y Bismarck zwischen 1883 und 1889 eingeführte gesetzliche Kranken-, Unfallund Altersversicherung war die Grundlage der deutschen Sozialgesetzgebung. Sie sollte die Arbeiter mit dem Y Deutschen Kaiserreich versöhnen. Die 1927 eingeführte Arbeitslosenversicherung und die 1995 gestartete Pfl egeversicherung haben die Sozialgesetzgebung ergänzt. Sozialismus (lat. socius: Genosse): eine Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung, die auf gesellschaftlichen oder staatlichen Besitz der Produktionsmittel (Fabriken usw.) zielt und eine gerechte Verteilung der Güter und Gewinne an alle Mitglieder der Gemeinschaft anstrebt. Während des Y Deutschen Kaiserreiches verfolgten die Sozialdemokraten sozialistische Ziele und wurden deshalb verfolgt (Y „Sozialistengesetz“). „Sozialistengesetz“: von 1878 bis 1890 gültiges Ausnahmegesetz zur Unterdrückung der Y Arbeiterbewegung. Das von Y Bismarck angeregte Gesetz verbot alle sozialdemokratischen, sozialistischen (Y Sozialismus) oder kommunistischen (Y Kommunismus) Vereine, Versammlungen und Schriften. Aufgrund des Persönlichkeitswahlrechts konnten aber Sozialdemokraten in den Y Reichstag gewählt werden. Stadtrecht: Weltliche und geistliche Herren gründeten im Y Mittelalter Städte als Mittelpunkte für Handel und Landesausbau. In den Gründungsurkunden gewährten sie ihren Y Bürgern besondere Rechte und Freiheiten (Privilegien), um Einwohner zu gewinnen. Diese zahlten im Gegenzug Steuern und Abgaben. Die Stadtrechte räumten den Bürgern dazu ein hohes Maß an Selbstverwaltung und Rechtsprechung ein. Reichsacht (althochdeutsch ahta: Verfolgung): eine vom Y König oder Y Kaiser verhängte Strafe, die die Rechtund Friedlosigkeit des Geächteten im ganzen Reich bewirkte. Gründe für die Ächtung waren Verrat, Nichtbefolgung einer Gerichtsladung oder Verhängung des Y Banns. Einen Geächteten durfte jeder strafl os töten. Sein Besitz wurde beschlagnahmt und zerstört. Y Luther und seine Anhänger wurden 1521 geächtet. Reichskirche: Die mittelalterlichen (Y Mittelalter) deutschen Y Könige stellten die Kirche in den Dienst des Reiches. Sie setzten dazu Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen in ihre Ämter ein (Investitur) und übertrugen ihnen Land aus dem Königsgut als Lehen (Y Lehnswesen). Diese hatten damit nicht nur geistliche Aufgaben zu erfüllen, sondern waren auch zu Diensten und Heeresfolge im Reich verpfl ichtet. Im 11./12. Jh. trug der Y Investiturstreit zum Zerfall dieser Verhältnisse bei. Reichsstadt: Stadt, die vom Y König auf königlichem Grund oder auf Reichsland gegründet wurde. Die Reichsstädte waren anders als die Landstädte nur dem König bzw. Y Kaiser unterstellt, also reichsunmittelbar. Reichsstädte waren z. B. Augsburg, Frankfurt am Main, Hamburg, Nürnberg und Regensburg. Ihre besondere Stellung verloren die meisten Reichstädte beim Untergang des Y Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806. Reichstag: eine vom Y König einberufene Versammlung der Großen des Reiches. Zu den Teilnehmern zählten Y Herzöge, Y Grafen, Y Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sowie die Vertreter der freien Y Reichsstädte. Vorläufer der Reichstage waren die Hoftage, zu denen die Könige ihre Y Vasallen einluden. Sie sollten den Herrscher beraten und unterstützen. Im Y Deutschen Kaiserreich setzte sich der Reichstag aus den gewählten Vertretern der Y Parteien zusammen. Der Reichstag konnte Gesetzesanträge stellen und musste den Staatshaushalt (Budget) genehmigen. Reichskanzler und Reichsregierung waren im Deutschen Kaiserreich dem Reichstag nicht verantwortlich. Reisekönigtum: Während des Y Mittelalters gab es im Deutschen Reich keinen festen Regierungssitz des Y Königs. Die Herrscher zogen von Ort zu Ort, um für Recht und Frieden zu sorgen. Y Pfalzen und Y Klöster (Y Reichskirche) dienten ihnen als Königssitze auf Zeit. Renaissance: moderner Begriff für die „Wiedergeburt“ der Kunst und Kultur der Y Antike, die seit 1350 von Italien ausging, bis etwa 1600 anhielt und die Kultur aller europäischen Staaten beeinfl usste. In dieser Zeit machte sich der Mensch zum Mittelpunkt jeder Erfahrung, wurden zahllose Dinge erfunden, wurde die Sonne zum Zentrum der Welt erklärt, der Glaube infrage gestellt und Amerika entdeckt. Republik (lat. res publica: öffentliche Angelegenheit): Kennzeichen einer republikanischen Herrschaft sind seit der Amerikanischen sowie der Französischen Revolution eine Y Verfassung, ein Y Parlament, die Y Gewaltenteilung sowie die Vergabe von öffentlichen Ämtern durch Wahlen. 4492_1_1_2013_288_304.indd 295 28.02.13 15:12 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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