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Aufgaben Beurteile aus deiner persönlichen Sicht heraus, ob die in M1 und M2 dargestellten Situationen in Deutschland rechtlich möglich sind. Begründe, weshalb die Aussage „Daisy kriegt die Villa“ juristisch nicht korrekt ist. (M2) Analysiere hierzu die §§ 90, 90a und 1922 BGB. Beurteile unter Einbeziehung der §§ 1, 1922 BGB, ob ein dreijähriges Kind ein Haus erben kann, und verfasse eine Antwort an den Vater des kleinen Sohnes. (M3) Zeige an Beispielen aus dem Alltag auf, dass der Staat – bei anerkannter Rechtsfähigkeit aller Menschen – verschiedenen Personengruppen (z. B. nach Alter, Körpergröße) unterschiedliche Rechte zugesteht. Erläutere anhand dieser Beispiele die Aussage „Mensch und Person sind nicht dasselbe. Erst der Staat verwandelt Menschen in Personen“ (M4) und beschreibe die Bedeutung dieser Unterscheidung für die Flüchtlinge. 1. 2. 3. 4. Gefangen im existenziellen Ausnahmezustand M 4 Kann mein kleines Kind mein Haus erben? M 3 Erst der Staat macht einen Menschen zur Person mit einer Identität und bestimmten Rechten. Doch an vielen europäischen Grenzen wird Immigranten der Status als Person verweigert. Die Flüchtlinge fristen ein Dasein als quasirechtlose Unpersonen. An der Grenze zwischen Ventimiglia und Menton, auf einem staubigen Bahnhof an der italienisch-französischen Mittelmeerküste erfuhren am vergangenen Wochenende ein paar hundert Flüchtlinge aus nordafrikanischen Ländern die praktischen Konsequenzen eines Gedankens, den der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel vor zweihundert Jahren äußerte: Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit und macht die Grundlage des Rechtes aus. Was bedeutet: Mensch und Person sind nicht dasselbe. Erst der Staat verwandelt Menschen in Personen, indem er ihnen eine Identität verleiht. Er verwandelt sie in Rechtssubjekte, und als solche begegnen sie einander und sich selber. Und es liegt in seiner Gewalt, ob er dies tut oder nicht. So kam es, dass die Flüchtlinge auf dem Bahnhof von Menton mit Papieren winkten, mit italienischen Aufenthaltsgenehmigungen und manche sogar mit Pässen ihrer Heimatländer. „Schaut her“, bedeutete dieses Wedeln, „behandelt uns als Personen.“ Nach: h omas Steinfeld, Süddeutsche Zeitung, 20.4.2011 5 10 15 Nach: rihaufe, www.gutefrage.net, Die Berater-Community, 18.8.2009 Hallo! Ich habe ein Einfamilienhaus (schuldenfrei), in dem ich mit Lebensgefährtin und kleinem Sohn (derzeit 3 Jahre) lebe. Ich dachte immer, wenn mir heute was passieren würde, bekommt mein Sohn als mein einziger Nachfahre das Haus. Aber meine Lebensgefährtin meint, ein minderjähriges Kind kann kein Haus erben, da ja damit auch laufende Kosten gedeckt werden müssen und Entscheidungen zur Instandhaltung getroffen werden müssen. Stimmt das? Ich bin sehr dankbar über Antworten! 20 25 109 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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