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Begründe mithilfe der §§ 106, 107 BGB, warum der Verbraucherschützer davon ausgeht, dass in den beschriebenen Fällen kein gültiger Vertrag entstanden ist. (M1) Beurteile, ob Kinder und Jugendliche Werbegeschenke annehmen können, auch wenn deren Eltern dies nicht möchten, da sie ihr Kind nicht als „kostenlosen Werbeträger“ benutzt sehen wollen. (M2) Begründe, warum der Kaufvertrag von Sabine über die Sparcard nach § 107 BGB nicht wirksam ist. (M3) Das „Shoppingparadies für den kleinen Geldbeutel“ ist ein beliebter Anlaufpunkt für Schüler geworden. (M4) a) Prüfe unter Verwendung der einschlägigen Normen des BGB, ob die Kaufverträge der Jugendlichen in der Billigmodekette wirksam sind. b) Diskutiert, ob die Kaufverträge zu den Weiterverkäufen der Kleidung über das Internet gültig sind. c) Prüfe, ob die Schüler bei den Weiterverkäufen der Kleidung im Internet Eigentümer des vom (volljährigen) Käufer überwiesenen Kaufpreises geworden sind. Verfasse eine E-Mail an Lea, in der du ihr die rechtliche Lage erläuterst. (M5) 1. 2. 3. 4. 5. Aufgaben Bei Mausklick – Abo!M 5 Die 15-jährige Lea freut sich – sie hat im Internet einen Gutschein-Code gefunden, mit dem sie im Wert von 10 Euro Musik aus einem Musikdownload-Shop herunterladen kann. Das macht sie auch ganz eifrig. Sie wundert sich zwar ein bisschen, wieso sie bei der Anmeldung ihre Daten angeben muss, denkt sich aber weiter nichts dabei. Einige Wochen später kommt eine Rechnung: Sie soll für zwei Jahre ein Abo bei dem Anbieter abgeschlossen haben! Das wollte sie gar nicht – sie wollte nur ein paar einzelne Titel herunterladen. Hat sie jetzt tatsächlich bereits einen gültigen Vertrag abgeschlossen? Nach: www.klicksafe.de (14.11.2012) 5 10 Strategisches Geschick ist gefordert, die minderjährigen Teenies arbeiten sich Reihe für Reihe durch das Meer von Kleiderständern. In extra große Einkaufsbeutel wird eingepackt, soviel die Hände aushalten. Anprobieren? War gestern! Ohnehin sind die Umkleiden hoffnungslos überfüllt. Und bei den niedrigen Preisen lohnt sich das Umziehen kaum. Nach mehreren Stunden exzessiven Stöberns begeben sich die vielen Schnäppchenjäger mit überquellenden Tragetaschen geschafft aber glücklich zur Kasse. Nur noch bezahlen, dann können sie sagen: Alles meins, meins, meins. Stolz zeigen die Schüler sich gegenseitig ihre Ausbeute und freuen sich über die vielen Schnäppchen. Diese dienen übrigens längst nicht mehr nur dem Eigenbedarf. Kaufen und verkaufen ist die Devise. Denn die durchschnittlich 100 Euro, die bei einem Besuch ausgegeben werden, kommen durch Weiterverkäufe via Internet locker wieder herein. Nach: Miriam Keller, Hamburger Abendblatt, 17.3.2011 10 15 20 25 113 N r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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