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zahlreiche Schlüsselqualifi kationen wie Organisationsgeschick, Durchhaltevermögen, Zuverlässigkeit, Stresstoleranz, Kreativität usw. erforderlich. Da die Gründung eines Unternehmens mit großen Risiken verbunden sein kann, ist die Risikobereitschaft und die Fähigkeit Stresssituationen zu bewältigen eine besondere Charaktereigenschaft für einen Unternehmensgründer. Unternehmen erstellen Waren und Dienstleistungen für den Konsum der Haushalte und sie beschäftigen Arbeitnehmer – damit sind sie eine wichtige Quelle für das Einkommen der Haushalte. Unternehmer setzen Innovationen auf dem Markt um. Damit sind sie eine wichtige Triebfeder der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Sie übernehmen dabei die Aufgabe der Kapitalbeschaffung, aber auch das Risiko des Kapitalverlustes. Unternehmen handeln nach dem ökonomischen Prinzip und versuchen die Effi zienz der Produktion zu steigern. Dabei werden einerseits Arbeitsplätze geschaffen (z. B. bei Produktinnovation), andererseits auch vernichtet (z. B. durch Rationalisierung). Der Ökonom Joseph A. Schumpeter nannte dies den Prozess der „schöpferischen Zerstörung“. Insgesamt jedoch werden die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und damit der gesellschaftliche Wohlstand gesteigert. Wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches unternehmerisches Handeln ist wirtschaftliche Freiheit (z. B. Gewerbefreiheit). Unternehmerische Tätigkeit beinhaltet großes Risiko, da der Unternehmer meist große Teile seines Privatvermögens in das Unternehmen investiert, gleichzeitig ist unternehmerische Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Damit Menschen dennoch motiviert sind, sich als Unternehmer selbständig zu machen, müssen angemessene Gewinnchancen gegeben sein. Mit der Gründung übernimmt ein Unternehmer im Extremfall das Risiko des Verlusts seines gesamten Vermögens und darüber hinaus langfristiger Verschuldung. Mit der Rechtsformwahl können jedoch Haftungsbeschränkungen vorgenommen werden. Die Haftung lässt sich durch Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH und AG) erheblich einschränken. Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit; man spricht daher von einer „juristischen Person“. Bei der Kapitalgesellschaft haften nicht mehr die Mitglieder persönlich, sondern nur noch die juristische Person der Gesellschaft mit ihrem jeweiligen Kapital. Bei den Personengesellschaften (OHG, KG) lässt sich die Haftung kaum einschränken, allerdings ist der Gründungsaufwand geringer und die Gesellschaft – bedingt durch die uneingeschränkte Haftung der Gründer – ist unter Umständen kreditwürdiger. Die Personengesellschaften (OHG und KG) sowie die Einzelunternehmung haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründer handeln unter ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit („Das Unternehmen bin ich“), deshalb heißen sie „Personengesellschaften“. Die Rolle von Unternehmern in Wirtschaft und Gesellschaft Haftungsbeschränkung durch Wahl der Rechtsform 143 natürliche Person Gründer Unternehmen Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge tu m d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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