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Diskutiert darüber, ob sich der Käufer mit der Argumentation der Verkäuferin in M1 zufrieden geben muss. Bezieht dabei auch die Interessen der Verkäuferin mit ein. Schlage in der gegebenen Situation eine gerechte Möglichkeit der Konfliktlösung vor. (M1) Belege die Aussagen der Verbraucherzentrale in M2 und M3, indem du für die einzelnen Aussagen die entsprechenden Normen im BGB angibst. Verfasse einen Brief an den Verkäufer, indem du rechtlich fundiert den Rücktritt vom Vertrag erklärst. (M1, M2) Entscheide jeweils, ob dem Käufer in den Fällen M4 nur ein Minderungsrecht, ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadensersatz zugestanden werden sollte. Gehe dabei davon aus, dass alle anderen Voraussetzungen gegeben sind. 1. 2. 3. 4. 5. Aufgaben Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz?M 4 Fall 1: Konstantin Müller kauft beim Fahrzeughändler Vogel einen gebrauchten Wagen für 5.000 €. Konstantin legt bei den Verhandlungen Wert darauf, keinen Unfallwagen zu bekommen. Vogel verkauft den Wagen daher als „unfallfrei“. Nachdem Konstantin bereits einige Wochen damit gefahren war, erzählt ihm ein Bekannter von einem Unfall, den er vor einigen Jahren ausgerechnet mit diesem Auto gehabt habe. Vogel konnte von diesem Unfall allerdings nichts wissen, da er den Wagen wiederum von einem Dritten erworben hatte, der von dem Unfall ebenfalls nichts wusste. Fall 3: Sammler Sorgfältig kauft bei einem Antikhändler eine alte elektrische Spielzeugeisenbahn samt Schienen und weiterem Zubehör. Sie einigen sich auf einen Preis von 6.000 €. Zu Hause bemerkt Herr Sorgfältig, dass die Eisenbahn nicht mehr elektrisch betrieben werden kann. Er möchte sie freilich dennoch behalten. Bei einem Blick in den Sammlerkatalog stellt er fest, dass der Wert des Modells seiner Eisenbahn – allerdings mit funktionierender Elektrizität – 5.000 € beträgt. Ohne Elektrizität ist sein Modell nur 3.000 € wert. Fall 2: König kauft in einem Second-Hand-Laden eine alte Uhr für 3.000 €. Der Antiquitätenhändler sichert dabei zu, dass es sich um eine goldene Uhr handelt. Als König die Uhr an einen Juwelier weiter verkaufen will, bietet dieser zunächst 3.500 €. Später stellt sich jedoch heraus, dass es sich nur um eine vergoldete Uhr handelt, die maximal 700 € wert ist. Fall 4: Kurt kauft bei einer Tauschveranstaltung für Kanuten ein gebrauchtes Faltboot. Der Verkäufer versichert ihm ausdrücklich, dass sich das Boot in einem ausgezeichneten Zustand befinde und absolut wasserdicht sei. Während der ersten Bootsfahrt, vier Wochen nach dem Kauf, stellt sich nach wenigen Paddelschlägen heraus, dass durch eine schwer zu entdeckende undichte Stelle am Boden des Bootes Wasser eindringt. Kurt lässt den Schaden sofort beheben und bezahlt dafür 100 €. Außerdem zieht er sich beim Untergang des Bootes eine Erkältung zu; dafür fallen Behandlungskosten von 50 € an. Fall 1, 2 und 4: Laura Schnall/Verena Böttner, Recht für Dummies, Weinheim 2010; Fall 3: Georg Boll, www.georgboll.de (12.11.2012) wie für den Gutachter zu, der den tatsächlichen Kilometerstand festgestellt hat. Schadenersatz muss ein Verkäufer also leisten, wenn der erworbene Gegenstand nicht die vertraglich vereinbarte oder nicht die übliche Beschaf enheit aufweist und er dies zu vertreten hat. Nach: www.verbraucherzentrale-bayern.de (13.11.2012)20 97 Nu r z u Pr üf zw ec ke Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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