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Private Haushalte werden vom Staat mit Steuern und Beiträgen belastet. Steuern lassen sich in direkte und indirekte Steuern einteilen: Steuern, die die privaten Haushalte an das Finanzamt abführen müssen, nicht aber auf andere überwälzbar sind, heißen direkte Steuern. Ein Beispiel hierfür ist die Einkommensteuer. Hingegen gilt etwa die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) als indirekte Steuer, denn sie wird ja letztlich von den Endverbrauchern getragen. Neben den Belastungen durch Steuern hat ein Arbeitnehmerhaushalt auch weitere Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten, welche direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden. Dies sind die Sozialabgaben zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenund Pfl egeversicherung. Der Arbeitgeber leistet so einen Beitrag zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers, da die Beiträge formell „paritätisch“, d. h. zu Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fi nanziert werden. Lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen. In einer freien Marktwirtschaft kann nur derjenige ein Einkommen erzielen, der eine Leistung am Markt erfolgreich anbieten kann. Die Höhe des Einkommens bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage. Personen, die krank oder zu alt sind, können keine Leistung am Markt erbringen und somit auch kein Einkommen erzielen. Dasselbe gilt für Personen, für deren Leistung am Markt keine oder nur unzureichende Nachfrage besteht – auch sie erzielen kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen. In der Sozialen Marktwirtschaft wird die Einkommensverteilung, die sich durch die Marktkräfte ergibt, teilweise korrigiert. Vor allem soll auch für die Personen das Existenzminimum gesichert werden, die auf dem freien Markt kein Einkommen erzielen könnten. Dazu erhebt der Staat Steuern und Abgaben von den leistungsfähigen Wirtschaftssubjekten und fi nanziert damit Unterstützungsleistungen an die nicht oder weniger Leistungsfähigen bzw. kostenlose staatliche Leistungen wie Schulen und Straßen. Dieser Vorgang wird als Einkommensumverteilung bezeichnet. ( S. 118): Die Belastung des privaten Haushalts mit Steuern und Beiträgen Direkte Steuern Werden direkt vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt abgeführt. Zum Beispiel: Einkommensteuer natürlicher Personen (Lohnsteuer ist dabei die Einkommensteuer, die bei abhängig Beschäftigten direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird), Körperschaftsteuer („Einkommensteuer“ juristischer Personen wie AG oder GmbH), Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer Indirekte Steuern Werden zwar vom End verbraucher getragen, jedoch vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt. Zum Beispiel: Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer, Versicherungsteuer Die Rolle des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft 117 Fachwissen im Zusammenhang 82002_1_1_2015_096_123_Kapitel4.indd 117 15.05.15 11:08 Nu r z u P üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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