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Viele Menschen gehen davon aus, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter nicht mehr ausreichen werden. Um dennoch im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben, sorgen sie auf andere Weise vor und sparen im Kapitaldeckungsverfahren mit ihren Beiträgen ein individuelles Vermögen für eine zusätzliche Altersvorsorge an. Eine Möglichkeit dazu ist die betriebliche Altersvorsorge, denn Firmen sind gesetzlich verpfl ichtet, ihren Beschäft igten mindestens einen „externen Finanzierer“ von Betriebsrenten zu vermitteln. Für die betriebliche Vorsorge wird ein Teil des Bruttooder Nettojahresentgelts verwendet und oft beteiligt sich der Arbeitgeber sogar an der Finanzierung. Die Verwaltungsund Abschlusskosten sind zudem in der Regel günstiger als bei der privaten Altersvorsorge. Der Nachteil ist, dass für Bruttoentgelt, das direkt in die betriebliche Altersvorsorge fl ießt, keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die gesetzliche Rente sinkt dadurch. Weiterhin treff en viele Menschen auch privat Altersvorsorge. Da die Regierung in Deutschland den Menschen Anreize bieten möchte, sich auch privat um die Altersvorsorge zu kümmern, gibt es eine staatliche Förderung. Voraussetzung dafür ist, dass das angelegte Kapital unter anderem nicht beliehen oder veräußert werden darf. Bekannte Modelle für die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung sind die Riesterund die Rürup-Rente. Die Riester-Rente ist insbesondere auf die Bedürfnisse von GeringKapitaldeckungsverfahren Die Beiträge werden während der Versicherungszeit angesammelt und Ertrag bringend angelegt. Beim Eintritt des Versicherungsfalles dient dieses angesammelte Vermögen der Finanzierung der Rente. Zukünftige Leistungen werden somit durch Ansparen vorfi nanziert. verdienern und kinderreichen Familien zugeschnitten. Grundsätzlich muss ein bestimmter Mindest-Prozentsatz (aktuell 4 %) vom Bruttolohn in ein als „riesterfähig“ zertifi ziertes Finanzprodukt eingezahlt werden, um Zulagen vom Staat zu erhalten. Diese Einzahlung setzt sich dabei aus der Eigenleistung und den staatlichen Zulagen zusammen. Neben der Grundzulage werden zudem weitere Zulagen für jedes Kind gewährt. Die Beiträge der Eigenleistung können bis maximal 2.100 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Rentenbeginn kann man sich 30 % des Kapitals sofort auszahlen lassen, der Rest wird verrentet. Im Todesfall können die Riesterprodukte grundsätzlich vererbt werden. Zumeist müssen die Erben aber die gewährten Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahme: Die verstorbene Person ist mit dem Erben verheiratet. Im Gegensatz dazu richtet sich die ebenfalls eine spezielle Zertifi zierung erfordernde Rürup-Rente in erster Linie an Besserverdienende, denn die Beiträge für die Vorsorge können bis zu einer Höhe von 20.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Das wesentliche Problem bei der Rürup-Rente besteht darin, dass diese nicht vererbbar ist. Beim Tod vor dem Eintritt in den Ruhestand geht daher der gesamte Anlagebetrag verloren. Natürlich hat jeder auch die Möglichkeit, eine private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung zu betreiben, indem man beispielsweise Aktien oder Immobilien kauft , um im Alter daraus Einnahmen zu erzielen. Durchschnittliche Rentenbezugsdauer 1980 2011 Männer 11,0 Jahre 16,2 Jahre Frauen 13,8 Jahre 20,2 Jahre Durchschnittliches Renteneintrittsalter 1980 2011 Männer 62,5 Jahre 63,9 Jahre Frauen 61,9 Jahre 63,6 Jahre Die drei Säulen der AltersvorsorgeM4 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 Langer RuhestandM3 Nach: Gerhard Bäcker / Ernst Kistler / Uwe G. Rehfeld, Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Rentenpolitik, 14.1.2013 115 82002_1_1_2015_096_123_Kapitel4.indd 115 15.05.15 11:08 N r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc h er V er la gs | |
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