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prinzip), sobald weder er selbst, noch der Gemeinschaft untergeordnete Einheiten dies zu leisten vermögen (Subsidiaritätsprinzip). Die Anwendung der genannten Prinzipien kann an dem folgenden Beispiel verdeutlicht werden: Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, bezieht er zunächst, entsprechend der von ihm bezahlten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, etwa 60 % seines letzten Nettogehalts (Äquivalenzprinzip). Anspruch auf diese Leistung hat er, da er zuvor den einheitlichen Beitragssatz (Solidaritätsprinzip) von 1,5 % seines Lohns in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat (Versicherungsprinzip). Gelingt es ihm nicht, innerhalb einer bestimmten Zeit (i. d. R. 12 Monate) eine neue Beschäftigung zu fi nden, erlischt sein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Für den Fall, dass er vermögend ist, muss er für sich selbst sorgen. Ist dies nicht der Fall, trifft seinen Ehepartner sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden unverheirateten, minderjährigen Kinder die Fürsorgepfl icht. Nur falls diese nicht die Existenz sichernde Hilfe leisten können, tritt der Staat ein (Subsidiarität = nachgelagerte, ergänzende Hilfe) und übernimmt den zur Sicherung des Existenzminimums fehlenden Betrag in Form von Arbeitslosengeld II (Fürsorgeprinzip), welches aus Steuermitteln, also durch die Gemeinschaft fi nanziert wird (Solidaritätsprinzip). Als Generationenvertrag wird das allgemeine gesellschaftliche Übereinkommen bezeichnet, nach dem der erwerbstätige Teil der Bevölkerung sowohl für die Kosten der Lebenshaltung und Ausbildung der nachfolgenden jüngeren Generation aufkommt, als auch die Renten der vorangegangenen älteren Generation fi nanziert. Nach diesem Grundprinzip wird die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nach dem Umlageverfahren fi nanziert: Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse dienen der Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen. Eine Kapitalbildung durch Ansammlung der Beitragszahlungen erfolgt lediglich in einem geringen Umfang, um kurzfristige Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu können. Die im Laufe eines Erwerbslebens von dem Einzelnen gezahlten Rentenbeiträge summieren sich somit nicht zu einem Kapitalstock, von dem später die eigene Rente bezahlt wird (Kapitaldeckungsverfahren). Durch die geleisteten Rentenbeiträge wird lediglich ein Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung erworben, in der Erwartung, dass die eigene Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation fi nanziert wird. Für die Bestimmung der Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung sind das angestrebte Rentenniveau und der bestehende Rentnerquotient die wesentlichen Einfl ussfaktoren: Der Rentnerquotient wird vor allem durch die demografi sche Entwicklung im Land, das Renteneintrittsalter und die Anzahl abhängig Beschäftigter bestimmt. Generationen vertrag und gesetzliche Rentenver sicherung Umlage verfahren Rentenniveau und Rentnerquotient Beitragssatz = ∅ Rente × Rentner ∅ Bruttolohn Beitragszahler Rentenniveau Rentnerquotient 121 Fachwissen im Zusammenhang 82002_1_1_2015_096_123_Kapitel4.indd 121 15.05.15 11:08 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V rla gs | |
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