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Die Marktfreiheit soll durch den Staat dort beschränkt werden, wo sie die soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit gefährdet. Der Wirtschaftspolitik kommt z. B. die Aufgabe zu, die negativen Folgen von Konjunkturschwankungen (Arbeitslosigkeit, Infl ation) zu dämpfen. Die Einkommensund Vermögensverteilung soll vor allem im Interesse der nicht am Wirtschaftsprozess beteiligten Gruppen (z. B. Kranke, Arbeitslose, Alte) staatlich korrigiert werden; es fi ndet eine Umverteilung statt. Instrumente solcher wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind beispielsweise progressive Einkommenund Vermögenssteuern. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stellen dabei als Tarifpartner eine wichtige Einfl ussgröße in den Strukturen der Marktwirtschaft dar. Sozial Schwächere werden durch ein soziales Netz (z. B. durch Arbeitslosenversicherung, Kindergeld) abgesichert. Der Staat übernimmt die Aufgaben, die über den Markt nicht, oder nur sehr eingeschränkt angeboten werden können, insbesondere das Angebot an öffentlichen Gütern. Daneben werden auch Dienstleistungen angeboten, welche keine öffentlichen Güter im engeren Sinne sind, weil sie durchaus auch privat angeboten werden könnten (z. B. Schulbildung), um Chancengleichheit zu gewährleisten. Im Rahmen der Umweltpolitik versucht der Staat, externe Kosten auf den Verursacher umzulenken (Internalisierung externer Kosten). Das Funktionieren einer Marktwirtschaft hängt wesentlich davon ab, ob die Wirtschaftssubjekte ihre Entscheidungen entsprechend den jeweiligen ökonomischen Erfordernissen frei treffen können. Dem Staat obliegt in der Sozialen Marktwirtschaft daher die Aufgabe, diese Freiheitsrechte zu garantieren. Wichtige Rechtsquelle für diese Rechte ist das Grundgesetz. Damit trifft das Grundgesetz wichtige Aussagen zur Wirtschafts-, Eigentums-, Arbeitsund Sozialordnung. 1. Ökonomische Handlungsfreiheit (z. B. Konsumund Gewerbefreiheit) Die Haushalte können selbst entscheiden, wofür sie ihr Einkommen ausgeben. Die Unternehmen können frei entscheiden, welche Produkte sie herstellen, wie diese produziert werden, wem sie diese verkaufen und welche Preise sie festsetzen. Die ökonomische Entscheidungsfreiheit beinhaltet auch die Verantwortung des Einzelnen, für sein materielles Auskommen zu sorgen. Einschränkung des freien Marktes in der Sozialen Marktwirtschaft: so viel Staat wie nötig Aussagen zu Strukturmerkmalen der Sozialen Marktwirtschaft im Grundgesetz Sicherung der Rahmenbedingungen für das freie Marktgeschehen; z. B. Sicherung wirtschaftlicher Grundfreiheiten durch rechtliche Regelungen; Sicherung des freien Marktgeschehens gegen Eingriffe in den Markt Soviel MARKT wie möglich … … soviel STAAT wie nötig. A N staatliche Eingriffe in den Markt, z. B. zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, zur Bereitstellung öffentlicher Güter oder zum Umweltschutz 93 Fachwissen im Zusammenhang 82002_1_1_2015_062_095_Kapitel3.indd 93 15.05.15 11:06 Nu r z u Pr üf zw ec ke Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V rla gs | |
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