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53 2 „Die Wiederkehr des allgemeinen Weltfriedens.“ Einblattdruck (25 x 31 cm), der um 1815 bei Friedrich Campe in Nürnberg verlegt wurde. Die hier nicht abgedruckte Bildunterschrift lautet: „Nach zwanzigjährigem Blutver gießen kann sich nun die Menschheit der Früchte des Ackerbaus, des Handels, der Künste und Wissen schaften freuen und einer glücklichen Zukunft entgegensehen.“ Thema der gleichnishaften Darstellung (Allegorie) ist der Zweite Pariser Frieden zwischen der Heiligen Allianz (siehe Seite 55) und Frankreich am 26. September 1815 in Paris. Eine auf den Wolken schwebende Figur mit Posaune und Palmzweig verkündet den Frieden. Im Vordergrund stehen neben der Frauen gestalt, die Frankreich darstellt, der russische Zar Alexander I., Kaiser Franz I. von Österreich und Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Die Frauengestalt will dem Zaren einen Lorbeer kranz überreichen, dieser deutet jedoch auf den preu ßischen König hin, der erkennen lässt, dass er den Kranz entgegennehmen will. In der linken Hand hält die Figur einen weiteren Kranz. Die Bilder im Hintergrund deuten das Ereignis. Erkläre sie! Zurück zu den alten Zuständen? Das Recht der Völker, über sich selbst zu bestimmen, lehnten die Herrschenden ab. Eine rechtmäßige Staatsgewalt konnte ihrer Ansicht nach in Europa nicht wie in den USA vom Volk ausgehen, sondern allein von den alten Herrscherhäusern (Dynastien). Die Fürs ten beriefen sich auf ihr Gottesgnadentum und nannten dies den Grundsatz der Legitimität (Rechtmäßigkeit). Sie rechtfertigten so die Rückkehr der Bourbonen auf den französischen Thron und die Einsetzung der nach 1792 vertriebenen oder entmachteten Dynastien in Spanien, Portugal und mehreren italienischen und deutschen Staaten. Eifrigster Anwalt der Restauration, der Wiederherstellung der dynastischen Zustände, wie sie vor der Französischen Revolution bestanden hatten, war der aus dem Rheinland stammende österreichische Verhandlungsführer Fürst Klemens von Metternich. Anspruch und Wirklichkeit Allerdings dachte man in Wien nicht daran, den nach 1803 untergegangenen geist lichen Reichsfürstentümern oder Reichsstädten die alten Rechte zurückzugeben. Den Staaten, die ihre Gebiete durch Säkularisierung und Mediatisierung vergrößert oder abgerundet hatten, drohten also keine Gebietsver lus te. Auch die Rangerhöhungen einiger Fürs ten wurden als legitim anerkannt. Bayern, Sachsen und Württemberg blieben König reiche, Baden und Hessen-Darmstadt Großherzogtümer und Hessen-Kassel Kurfürstentum. Hinzu kam die Rangerhöhung Hannovers: Aus dem Kurfürstentum entstand das Königreich. Diese Ordnung schloss eine Wiedererrichtung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aus. 4753_049_064 03.11.16 07:29 Seite 53 Nu r z u Pr üf zw ec ke n E g tu m d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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