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510 15 20 3 Bedenkliche Gedankenstriche. Bis 1834 konnten Drucker und Verleger Texte mit solchen „Gedankenstrichen“ kennzeichnen, wenn der Zensor ein Wort oder einen Satz eines Textes gestrichen hatte. Der Dichter Heinrich Heine reagierte auf die Zensur auf seine Weise. Er ließ das XII. Kapitel seiner 1827 in Hamburg veröffentlichten „Reise bilder“ wie abgebildet drucken. Über Heinrich Heine erfährst du auf Seite 64 mehr. 1. Überlege, warum die Obrigkeit bei umfangreicheren Büchern auf eine Druckgenehmigung verzichtete (M 1). 2. Neben den Eingriffen in die Texte behinderten die Behörden die Presse mit weiteren Bestimmungen (M 1). Erläutere! 3. Stellt die Karikatur (M 2) nach: Acht Schüler und Schülerinnen setzen sich schweigend um einen Tisch. Hinter ihnen stehen acht andere, die das laut sagen, was die anderen nur denken dürfen. 1 Gegen die Presse Das „Bundes-Pressgesetz“ vom 20. September 1819 bestimmt: § 1. So lange als der gegenwärtige Beschluss in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen* im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmigung der Landesbehörden zum Druck befördert werden. Aus den Wiener Beschlüssen vom 12. Juni 1834: Art. 29. Von den Nachteilen einer übermäßigen Anzahl politischer Tagblätter überzeugt, werden die Regierungen auf eine allmählich herbeizuführende Verminderung solcher Blätter […] Bedacht nehmen. Art. 30. Kraft der ihnen zustehenden oberpolizeilichen Aufsicht werden die Regierungen die Herausgabe neuer politischer Tageblätter ohne die vorgängige Erwirkung einer diesfälligen Konzession** nicht gestatten. Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, Stuttgart 31978, S. 102 und S. 143 * Bogen: 16 Seiten ** Konzession: Zulassung 61 2 „Der Denker-Club. Auch eine neue deutsche Gesellschaft.“ Anonyme Radierung (24,5 x 38,0 cm), um 1820. An der Wand die Gesetze des Klubs; sie bestimmen u. a.: „Schweigen ist das erste Gesetz dieser gelehrten Gesell schaft.“ „Auf dass kein Mitglied in Versuchung geraten möge, seiner Zunge freien Lauf zu lassen, so werden beim Eintritt Maulkörbe ausgeteilt.“ 4753_049_064 03.11.16 07:29 Seite 61 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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