Volltext anzeigen | |
1856.5 Die Institutionen der EU im „Gesetzgebungsverfahren“ struktur auf und nimmt eine neue Klassifi zierung der Rechtsakte vor. Seitdem können die Organe der EU nur noch fünf Arten von Rechtsakten annehmen: • Verordnungen; • Richtlinien; • Beschlüsse; • Empfehlungen; • Stellungnahmen. © Europäische Union 1995-2015, Rechtsakte der Europäischen Union, www.europa.eu, Abruf am 14.11.2014 Geldstrafe für den Softwaregiganten Microsoft wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Marktposition erließ, galt diese ausschließlich für Microsoft. Empfehlungen Eine Empfehlung ist nicht verbindlich. Als die Kommission eine Empfehlung darüber verabschiedete, dass die Struktur der Vergütung von Beschäftigten des Finanzdienstleistungssektors nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken ermutigen sollte, hatte dies keine rechtlichen Konsequenzen. In einer Empfehlung können die Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne denjenigen, an die sich die Empfehlung richtet, eine rechtliche Verpflichtung aufzuerlegen. Stellungnahmen Eine Stellungnahme ist ein Instrument, das es den Institutionen erlaubt, sich in unverbindlicher Form zu äußern. Mit einer Stellungnahme wird also denjenigen, an die sich die Stellungnahme richtet, keine rechtliche Verpflichtung auferlegt – sie ist nicht verbindlich. Die wichtigsten EU-Organe (Kommission, Rat und Parlament), der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschaftsund Sozialausschuss dürfen Stellungnahmen abgeben. Quelle: http://europa.eu, © Europäische Union, 19952015, Für die Wiedergabe und Anpassung ist allein C.C. Buchner Verlag GmbH verantwortlich. 50 55 35 40 45 Aufgaben 1. Erläutern Sie das Gesetzgebungsverfahren der EU mithilfe von M19. Informieren Sie sich ggf. noch einmal in den im Schaubild verwiesenen Materialien über die Aufgaben der einzelnen Organe der EU. 2. Fertigen Sie ein Schaubild an, in dem Sie einzelne Rechtsakte der EU nach ihrem Grad der Verbindlichkeit ordnen und recherchieren Sie für jeden Rechtsakt aktuelle Beispiele im Internet (M20). 3. Halten Sie mithilfe der Tabelle in M21 einen Vortrag über die einzelnen Organe der EU, ihre Aufgaben, Zusammensetzung und Legitimation. M21 Die Organe der EU im Überblick EU-Organe Aufgaben Zusammensetzung (Stand: 2015) Legitimation Europäischer Rat fällt Grundsatzentscheidungen 28 Staatschefs Nationale Parlamente Europäisches Parlament beschließt „Gesetze“, zusammen mit dem Ministerrat 750 Abgeordnete + Präsident des EPs EU-Bürgerinnen und -Bürger Rat der Europäischen Union (Ministerrat) beschließt „Gesetze“, zusammen mit dem EP 28 Minister – wechselnd nach Ressort Ernennung durch die Staatschefs EU-Kommission • Überwachung der EU-Verträge • Motor der EU-Integration • Initiativrecht für „EUGesetze“ • 26 Kommissare • Präsident der Kommission • Hohe Vertreterin für Außen und Sicherheitspolitik der EU EU-Kommissionspräsident schlägt EU-Kommissare vor, EP wählt (Bestätigung und Abwahl nur als Ganzes möglich) Gerichtshof der Europäischen Union Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge der Europäischen Union • EuGH: je Mitgliedsland eine Richterin/ein Richter; 9 Generalanwälte • EuG: je Mitgliedsland eine Richterin/ein Richter • Fachgericht: 7 Richter und Richterinnen EuGH, EuG und Fachgerichte: Ernennung seitens der Regierungen der Mitgliedsländer (Europäischer Rat) Organe und Institutionen Organe erfüllen die Aufgaben des Staatswesens und verfügen über eine aktive und passive Klagebefugnis. Die Organe eines politischen Systems handeln nach Maßgabe der Befugnisse, die ihnen die jeweiligen Verfassungen zuweisen. Institutionen helfen den Organen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) verfügt die EU über insgesamt sieben Organe: Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Ministerrat, EU-Kommission, Gerichtshof der EU und (in der Tabelle nicht dargestellt) Europäische Zentralbank (J Kapitel 9) und Europäischer Rechnungshof. EU-Institutionen sind z.B. der Ausschuss der Regionen oder die Europäische Investitionsbank. F Aufgabe 3 Decken Sie die drei rechten Spalten in M21 zu und halten Sie Ihren Vortrag ausgehend von den EU-Organen in der linken Spalte frei. Bearbeiter Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |