Volltext anzeigen | |
2458.3 Großbritanniens Verhältnis zur EU Briten-Rabatt Die Einführung des „Briten-Rabatts“ war ein Kompromiss innerhalb der EG, um die damalige Blockadepolitik Großbritanniens (Eurosklerose, J Kap. 6) zu beenden. Begründet wurde der Briten-Rabatt u.a. damit, dass Großbritannien wegen seines kleinen Agrarsektors viel weniger von den EU-Subventionen für Landwirte profi tierte als andere Länder. Seitdem werden Großbritannien von seinen jährlichen Überweisungen nach Brüssel zwei Drittel wieder erstattet. Der Briten-Rabatt an sich und die Gründe für dessen Fortbestand wird heute von vielen EU-Mitgliedsländern kritisch gesehen. M4 Sonderregelungen Großbritanniens innerhalb der EU 8.3 Großbritanniens Verhältnis zur EU – ein Beispiel für das Modell der „Differenzierten Integration“ Großbritannien – mit einem Fuß außerhalb der EU Wichtigste Sonderregelungen 1970 1980 1990 2000 2010 2020 2009 Lisssabon-Vertrag in Kraft − Grundrechtscharta ohne Großbritannien, Recht auf „Opt Out“ im Bereich Justiz und Inneres 2011 Veto Großbritanniens gegen Fiskalpakt 1984 Thatcher setzt Briten-Rabatt durch 1990 SchengenAbkommen ohne Großbritannien 2002 Einführung Euro-Bargeld ohne Großbritannien spätestens 2017 von Cameron angekündigtes EU-Referendum 1973 EU-Beitritt Bearbeiter M5 Bleibt Großbritannien in der EU? England ist euroskeptischer geworden, wenn es denn je seine institutionelle Anbindung an Europa geschätzt oder gar geliebt hatte: 51 Prozent der Briten würden einer jüngsten „Guardian“-Erhebung zufolge die Europäische Union verlassen, wenn heute ein Referendum darüber anstünde. Der Beitritt 1973 war im Grunde nur eine Zweckehe, gedacht, um die marode Wirtschaft auf Vordermann zu bringen. Seither hat die Politik so gut wie keine Anstrengungen unternommen, um die europäische Idee auf einer tieferen Bedeutungsebene in Großbritannien zu verankern. Eine Täuschung, ein Taschenspielertrick? Wohl kaum. Eher ein Ausweichen vor der inneren Logik des europäischen Projekts, die so ganz der historischen Erfahrung Großbritanniens widersprach. Dem wollte man sich einfach nicht stellen, weil es gänzlich unvorstellbar war, das Land jemals in eine supranationale Staatengemeinschaft münden zu lassen, die unwiderruflich Hoheit über die eigene legislative Souveränität beanspruchen würde. Wie soll das aussehen? London hat eine sogenannte „Review of Competences“ eingeleitet – bis Ende 2014 will die Regierung in verschiedenen Einzelberichten die gesamten Beziehungen zur EU danach durchforsten, wie Brüssel auf die britische Demokratie einwirkt, wo dieser Einfluss politisch vertretbar und wo er unnötig ist, also unerwünscht. Eine Bilanz eben, wie sie Unternehmen und Institutionen, auch die Menschen in ihrem Privatleben, regelmäßig vornehmen, um sich zu vergewissern, ob man weiter auf dem eingeschlagenen Weg fortfahren oder Adjustierungen vornehmen sollte. Über Bereiche, die in die legislative Souveränität des Unterhauses „repatriiert“ werden sollen, will London dann verhandeln. […] Dieses Ansinnen stiftet EU-weit Unbehagen, weil man den Braten riecht, das heißt den britischen Wunsch, sich dem „acquis communautaire“, den Rechtsakten, die für alle Mitglieder der EU verbindlich sind, zu entziehen und nach eigener Wahl einmal zu diesem, dann zu jenem Prinzip Ja zu sagen. 30 35 40 45 50 5 10 15 20 25 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |