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Wissen kompakt 257 Intergouvernementalismus Nach der Integrationstheorie des „Intergouvernementalismus“ wird die Politik der EU weitgehend von den nationalen Regierungen, z.B. im Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union, bestimmt. Die einzelnen Staaten vereinbaren nach den Vorstellungen der Intergouvernementalisten gemeinsame Lösungen und geben dann Kompetenzen an supranationale Ebenen, wie z.B. dem Europäischen Parlament oder der Kommission ab, wenn es ihnen nützt. Funktionalismus / Neofunktionalismus Die Theorie des Neofunktionalismus geht davon aus, dass durch die Zusammenarbeit der Nationalstaaten in einzelnen Kompetenzbereichen, z.B. dem Markt für Kohle und Stahl, ein „spill-over-Effekt“ geschieht, durch den zwangsläufig weitere Vereinheitlichungen, z.B. im Bereich der Transportbedingungen, technischer Normen, u.a. getroffen werden. Auf diese Weise können Integrationsschritte, die zunächst nur für die Wirtschaft galten, auf die Politik überschwappen. In seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag (30.6.2009) stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Umfang politischer Gestaltungsmacht der Union stetig und erheblich gewachsen sei, so dass inzwischen in einigen Politikbereichen die Europäische Union einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist. Solange es aber im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt gebe, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Es sei deshalb zu gewährleisten, dass die Integrationsverantwortung durch die staatlichen Vertretungsorgane der Völker, d.h. für Deutschland durch den Bundestag und den Bundesrat, wahrgenommen werden könne. Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag M12 – M13 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
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