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585Sozialwissenschaftliches Glossar Souverän Person oder Personengruppe (in der Demokratie das Volk), die die unbeschränkte Staatsgewalt trägt. Sowjetunion (kurz für „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, UdSSR) von 1918 bis 1991 (Zusammenbruch des kommunistischen Systems in Folge des Berliner Mauerfalls) existierender Einparteienstaat mit einer Ausdehnung von 22 Mio. qkm und 285 Mio. Einwohnern zwischen Westeuropa und Asien. Aus der Sowjetunion gingen das heutige Russland und die „Gemeinschaft unabhängiger Staaten“ (GUS) aus 11 der ehemaligen Teilrepubliken der Sowjetunion hervor. Sozialabgaben Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur J Sozialversicherung. Sozialhilfe Geldoder/und Sachleistung durch den Sozialstaat zur Sicherung des Existenzminimums in Not geratener Menschen, die sich nicht selbst helfen oder Hilfe aus anderen Quellen beziehen können. Anspruchsberechtigt sind bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre. Alle erwerbsfähigen bedürftigen Personen erhalten seit 1.1.2005 J Arbeitslosengeld II. Für den sog. Regelbedarf (u.a. Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Produkte des täglichen Lebens und in geringerem Umfang Teilnahme am kulturellen Leben) erhalten Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige, deren Partner minderjährig ist (voller Anspruch) ab 1.1.2015 bundeseinheitlich 399,00 EUR. Zusätzlich werden die Kosten für Wohnung und Heizung i.d.R. in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Sozialismus politische Weltanschauung, bei der das Prinzip der Gleichheit aller Menschen an höchster Stelle steht. Das Prinzip der Freiheit wird dem untergeordnet. Auch Besitz und Gewinn liegen in den Händen aller. Diese Lehre ist im frühen 19. Jahrhundert entstanden und wurde v.a. in der J Sowjetunion und DDR angewendet. sozialistisch J Sozialismus Sozialleistungen Überbegriff für alle Transferzahlungen des Staates für soziale Zwecke (z.B. J Sozialversicherung, J Arbeitslosengeld II, J Sozialhilfe, Kindergeld) Sozialversicherungen Sammelbegriff für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge (2015: gesamt 19,325%) werden dem Arbeitnehmer jeden Monat vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich jeden Monat den gleichen Betrag ein. Gerät der Arbeitnehmer in eine der versicherten Notlagen (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit) oder erreicht das Rentenalter, erhält er Leistungen aus der zuständigen Versicherung. Spekulation Handlung in der Absicht, einen großen Nutzen bzw. Gewinn zu erzielen, z.B. Kauf von Gütern oder Devisen zu niedrigen Preisen, um sie bei entsprechender Marktentwicklung zu höheren Preisen wieder verkaufen zu können. Dabei besteht immer das Risiko, dass sicher der Markt nicht wie erhofft entwickelt und Verluste erlitten werden. Strafgerichtshof, Internationaler (International Criminal Court, ICC) 2003 gegründetes „Weltgericht“ mit Sitz in Den Haag. An diesem Gericht werden Prozesse zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Angriffskrieg und ähnlichen Delikten verhandelt. Das Gericht kann nur tätig werden, sofern der angeklagte Staat das Statut des Gerichts unterschrieben hat und ein Prozess an einem nationalen Gericht nicht möglich oder zielführend ist. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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