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GRUNDWISSEN 412.2 Die Aufgaben des Staates in unserer Gesellschaft Der deutsche Sozialstaat M2, M7, M8 Das deutsche Sozialversicherungsmodell ist über viele Jahrzehnte gewachsen. Es basiert im Wesentlichen auf dem Sozialversicherungssystem und dem Fürsorgesystem. Das sogenannte Fürsorgesystem, das z. B. die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) umfasst und aus Steuermitteln fi nanziert wird, sorgt nach einer Bedürftigkeitsprüfung für ein festes Einkommen zur Existenzsicherung. Das System der Sozialversicherung ist ein Solidarsystem der gegenseitigen Absicherung. Jeder Versicherte erwirbt Versorgungsansprüche im Bedarfsfall. Organisiert wird die Sozialversicherung von selbstverwalteten Versicherungsträgern. Zur Sicherung des Beitragsaufkommens besteht überwiegend Versicherungspfl icht für Personen und Organisationen. Staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche M3 Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Der Staat leistet diese Hilfe auf unterschiedliche Weise – durch fi nanzielle Leistungen, durch Betreuungsangebote für Kinder oder auch durch Beratung für Eltern. Diese Hilfen sind meist auf bestimmte Situationen und Ereignisse im Familienleben zugeschnitten. Vom Elterngeld über das Kindergeld bis hin zur Berufsausbildungsförderung (Bafög) stellt der Sozialstaat eine Vielzahl von fi nanziellen Leistungen für Kinder und Jugendliche bzw. für Familien zu Verfügung. So vielfältig die Familien sind, so unterschiedlich sind auch die Leistungen ausgestaltet, die sie benötigen. Die wichtigsten Ziele dieser Familienpolitik sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung und das Wohlergehen von Kindern und die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Die fünf Säulen der Sozial versicherung M8 – M13 Ziel der Sozialversicherungen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern menschenwürdige Lebensverhältnisse zu ermöglichen und sie gegen größere Lebensrisiken abzusichern. Die Umsetzung dieser Ziele wird durch die gesetzlich geregelte Arbeitslosen-, Unfall-, Krankenund Pfl egesowie die gesetzliche Rentenversicherung angestrebt. Die Finanzierung erfolgt neben gesetzlich geregelten, einheitlichen Beitrags sätzen auch über Steuereinnahmen. Hintergrund ist der Gedanke, dass alle füreinander einstehen: Der fi nanziell Stärkere unterstützt den Schwächeren (Solidaritätsprinzip). Die Rentenversicherung beruht dagegen auf dem Äquivalenzprinzip: Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Bei träge; die laufenden Rentenzahlungen werden im Umlageverfahren durch den laufenden Beitrag fi nanziert. Man spricht vom Generationenvertrag. Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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