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392.2 Die Aufgaben des Staates in unserer Gesellschaft M11 Krankenversicherung 5 10 15 20 25 30 35 40 Eine Krankheit könnte schnell zu einem fi nanziellen Risiko werden. Deshalb sichern die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder und deren Familie im Krankheitsfall ab. Als Solidargemeinschaft übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe im Falle einer Krankheit (Ausnahme: berufl ich bedingte Unfälle) und zahlt ein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt. Als Arbeitnehmer ist man in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel versicherungspfl ichtig, d. h. man ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Darüber hinaus gibt es in der Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte (z. B. Selbstständige) und Familienversicherte. In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Besondere Leistungen allerdings müssen zusätzlich bezahlt bzw. versichert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung fi nanziert sich weitestgehend selbst, insbesondere durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom Einkommen der Versicherten ab. Grundsätzlich gilt: Der fi nanziell Stärkere unterstützt den Schwächeren. Die einheit lichen Beitragssätze werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufgebracht. Beiträge für Auszubildende mit niedrigem Lohn werden vom Arbeitgeber allein gezahlt. Nach: www.deutsche-sozialversicherung.de M12 Pfl egeversicherung 5 10 15 20 25 Die Pfl egeversicherung bietet eine Absicherung gegen die Folgen der Pfl egebedürftigkeit, d. h. wenn man voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens braucht. Die Pfl egeversicherung ist eine Pfl ichtversicherung. Im Grundsatz gilt: Wer gesetzlich krankenversichert ist, der gehört auch der Pfl egeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer z. B. privat krankenversichert ist, muss folglich auch eine private Pfl egeversicherung abschließen. Die Finanzierung der Pfl egeversicherung ist genauso organisiert wie für die gesetzliche Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrags. Kinderlose zahlen einen Beitrags zuschlag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils den gleichen Anteil. Der Beitrag wird mit den übrigen Sozialabgaben automatisch bei der Lohnoder Gehaltsabrechnung einbehalten. Für versicherte Familienangehörige werden keine Beiträge erhoben. Nach: www.deutsche-sozialversicherung.de Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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