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Grundlagen: Eurosystem und Verschuldungskrise 113 Gefährdungen der Währungsunion und Erfahrungen mit Rettungsmaßnahmen deren anstecken und schließlich sogar den Bestand der Währungsunion gefährden. Nicht zuletzt aufgrund solcher Besorgnisse stellten vor allem die Euroländer und der Internationale Währungsfonds (IWF) im Mai 2010 ein Rettungsprogramm für Griechenland zusammen. Es war auf drei Jahre angelegt und hatte ein Volumen von insgesamt 110 Milliarden Euro. Die Geldgeber gewährten dabei jeweils bilaterale Kredite [Kredite zwischen zwei Staaten]. Sie übernahmen keine Haftung für die ausstehenden Schulden Griechenlands. Kritiker sahen in diesem Arrangement dennoch eine Umgehung der „No-bail-out“Regel. Als Gegenleistung für die Kredite musste sich die Regierung in Athen zu einschneidenden Reformen verpflichten, um das jährliche Haushaltsdefizit zu verringern und gesamtwirtschaftliche Fehlentwicklungen zu korrigieren. Elemente dieses Programms waren deutliche Kürzungen der Sozialausgaben und Steuererhöhungen. EFSM und EFSF Da sich die Lage an den Finanzmärkten auch nach Verabschiedung des ersten Programms für Griechenland weiter verschärfte und die Finanzstabilität im Euroraum akut bedroht erschien, beschlossen die EU-Politiker eine Reihe von Stabilisierungsmaßnahmen. Dazu gehörte auch ein großer „Rettungsschirm“: Angeschlagene Länder sollten mit den Mitteln dieser Fonds rasch unterstützt werden können. Diese Gewissheit sollte zur Beruhigung der privaten Geldgeber beitragen. Schon im Mai 2010 richtete die EU den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM (European Financial Stabilisation Mechanism) mit einem Volumen von etwa 60 Milliarden Euro ein. Die Mittel dazu kann sich die EU über die Ausgabe von EU-Anleihen beschaffen, für die sie mit ihren eigenen Einnahmen haftet. Artikel 125 AEU-Vertrag („No-bail-out“-Regel) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der [nationalen] Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUVertrag, Vertrag von Lissabon]) Die Entwicklung von Rettungsschirmen Erstes Griechenland-Programm In den ersten Monaten 2010 verschlechterte sich die Finanzlage des griechischen Staates so stark, dass Griechenland die Zahlungsunfähigkeit drohte. Viele Fachleute befürchteten, dass der Zahlungsausfall Griechenlands auch [ französische und deutsche] Banken, die Griechenland Geld geliehen hatten, in Mitleidenschaft ziehen könnte, und dass dies die Kreditgeber [ für Investitionen in den EU-Ländern insbesondere durch die USA und Länder in Asien] ganz allgemein stark verunsichern würde. Als Folge könnten dann auch andere Banken [in allen Euroländern] betroffen und die Stabilität des Euro-Finanzsystems in der Währungsunion insgesamt gefährdet werden. Andere Euroländer hätten dann ebenfalls keine Kredite mehr erhalten und wären ihrerseits zahlungsunfähig geworden. So könnte die Krise ein Land nach dem anÜbersicht Rettungsmaßnahmen Erstes GriechenlandProgramm EFSM (Mai 2010) EFSF (Oktober 2011) ESM (Oktober 2012) Volumen 110 Mrd. € 60 Mrd. € 440 Mrd. € 700 Mrd. € Finanzierung Euroländer (80) und IWF (30) Anleihen der EU EFSF-Anleihen ESM-Anleihen 5 10 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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