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Grundlagen: Baustein 2: Die Entwicklung der Weltwirtschaftsordnung 167 WTO vor allem das Dienstleistungsrecht (GATS) und in Teilen das Recht des geistigen Eigentums (TRIPS) zusammengefasst. Die multilaterale Welthandelsordnung der WTO beruht auf einer Reihe von Grundprinzipien: ⦁ Prinzip der Liberalisierung, ⦁ Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität), ⦁ Prinzip der Nichtdiskriminierung oder der Meistbegünstigung. Die Liberalisierung zielt auf den Abbau von tarifären (Zöllen) und nichttarifären Handelshemmnissen (diskriminierende Zulassungsvorschriften, Normen usw.). Hiermit beschäftigen sich internationale Konferenzen, die sogenannten Zollrunden. Vereinbarte Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO dürfen nicht einseitig wieder aufgehoben werden. Das Prinzip der Reziprozität besagt, dass ein Land, dem Handelserleichterungen (Präferenzen) gewährt werden, seinerseits Präferenzen gewähren soll. Die wechselseitig eingeräumten Konzessionen müssen gleichgewichtig und ausgewogen sein. Die Meistbegünstigungsklausel bestimmt, dass Präferenzen, die ein Land einem anderen einräumt, auch den übrigen Mitgliedsländern der WTO zugestanden werden müssen. Dieses Grundprinzip dient dem Ziel, dass verschiedene Handelspartner ihre Außenhandelsbeziehungen nicht bloß bilateral durch Einzelabkommen regeln, sondern dass bilateral gewährte Handelsvorteile unmittelbar auf alle WTO -Mitglieder ausgeweitet werden. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen: ⦁ Entwicklungsländer sind vom Prinzip der Reziprozität befreit; sie können Handelsvergünstigungen in Anspruch nehmen, ohne ihrerseits Präferenzen gewähren zu müssen. ⦁ Die Meistbegünstigung wird nicht auf Präferenzen angewandt, die bereits vor Abschluss des GATTVertrags bestanden (das war z. B. für die CommonwealthLänder wichtig). ⦁ Sie wird auch nicht auf Freihandelszonen oder Zollunionen angewandt (ihr Wesen besteht ja gerade darin, dass die Mitglieder sich Handelsvorteile einräumen, die Drittländern nicht gewährt werden). Regionale Wirtschaftsbündnisse (z. B. EU oder NAFTA) sind also mit den WTOBestimmungen vereinbar. (Bundesverband deutscher Banken [Hg.]: Schul/Bank Wirtschaft, Materialien für den Unterricht, Berlin 2014, Kapitel 8.5, S. 50 ff.) Arbeiten Sie die wesentlichen Merkmale des Weltwirtschaftssystems heraus und erläutern Sie mithilfe des Schaubildes „Die Weltbürste“ (S. 164), welche Grundelemente der Weltwirtschaft bei der Produktion einer elektrischen Zahnbürste eine Rolle spielen. Begründen Sie, ob es gerechtfertigt ist, dass sich auf der dargestellten elektrischen Zahnbürste der Aufdruck „Made in USA“ findet. Verdeutlichen Sie mithilfe der Grafik „Direktinvestitionen“ (S. 163) die Bedeutung des Produktionsfaktors Kapital für die Entwicklung der globalen Wirtschaft. Geben Sie die Bedeutung des Begriffs „Terms of Trade“ mit eigenen Worten wieder. Stellen Sie anhand des Schaubildes „Warenaustauschverhältnis“ (S. 165) beispielhaft dar, wie sich die Terms of Trade zwischen Rohstoffen und Industriewaren seit 1985 verändert haben. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die betreffenden Produzenten der Kaffee bzw. Bananen exportierenden sowie der Fahrzeuge exportierenden Länder? Welche Folgen hat das jeweils für die Kaffeebzw. Bananenkonsumenten in den Industrieländern? Informieren Sie sich per Internet über die aktuellen Verhandlungen des GATT/der WTO zur Doha-Runde. Welche Zielsetzungen stehen gegenwärtig im Vordergrund? Welche aktuellen Handelskonflikte müssen gelöst werden? (Siehe auch Grafik „Knock Out in der neunten Runde?“, S. 171.) 1 2 3 4 5 6 55 60 65 70 75 80 85 90 95 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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