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Grundlagen: Baustein 1: Lebensverhältnisse im 21. Jahrhundert 275 Armut und Prekarisierung als Barriere für gleiche und gerechte Lebenschancen? Christoph Butterwegge stellt auf der Basis seiner Untersuchungen fest: […] Die Verarmenden und Armen ziehen sich immer mehr zurück, schon deshalb, weil die Teilhabe am öffentlichen gesellschaftlichen Leben ja auch Geld kostet. Sie steigen auch nicht auf die Barrikaden, weil sie ganz andere Sorgen haben, etwa die, wie sie am 20. des Monats noch was Warmes auf den Tisch kriegen. Die soziale Spaltung vertieft sich zusehends, und wir kommen in einen Teufelskreis, der uns, wenn wir nicht aufpassen, auch eine Brutalisierung unserer Gesellschaft bringen wird, mit mehr Drogensucht, Alkoholismus, Kriminalität auf den Straßen und vielem anderen mehr. Dass die Armen sich als Fremde im eigenen Land fühlen, wurde bei der jüngsten Bundestagswahl besonders in den westdeutschen Großstädten augenfällig, es zeigte sich, dass sie vielfach gar nicht mehr wählen gehen. Hier in Köln gab es in Hochhaussiedlungen Wahlbeteiligungen von 40 Prozent, in den Villenvierteln lag sie bei fast 90 Prozent. Das zeigt, wir haben nicht nur eine Krise des Sozialstaats, der Wirtschaft, des Finanzmarkts, wir haben auch eine Krise des Repräsentativsystems der repräsentativen Demokratie! Die sozial Benachteiligten sind derart desillusioniert, dass sie am politischen Willensbildungsund Entscheidungsprozess gar nicht mehr teilnehmen. Eine Demokratie sieht anders aus, Demokratie bedeutet für mich, dass alle Menschen, die in einem Land leben, in der Lage sind, über dessen Schicksal – und damit über ihr eigenes – politisch mitentscheiden zu können. Das können sie aber eher nicht, wenn sie hoffnungslos sind, wenn ihre soziale Absicherung gefährdet ist bzw. am seidenen Faden hängt, weil sie Angst davor haben, am nächsten Monatsende ihre Miete nicht mehr zahlen zu können oder dass ihnen Strom und Gas abgestellt wird, oder weil sie „Transferleistungen“ beziehen und ständig entwürdigenden Schikanen unterworfen sind. […] (Christoph Butterwegge, in: taz online, 25.11.2013; Verf.: Gabriele Goettle; http://www.taz.de/!128075/) Armutsfolgen für Kinder Gemäß den Ergebnissen der aktuellen Studien lebt eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Hartz-IVFamilien. Durchschnittlich ist jeder 12. Erwachsene und jedes 6. Kind auf diese Leistungen angewiesen. […] Armut hat für Kinder andere Auswirkungen als für Erwachsene und wird von ihnen auch anders erlebt und erfahren. Schon im Bereich der Grundversorgung (Einkommen; Ernährung, Wohnung, Gesundheit) unterscheidet sich die Wahrnehmung der Kinder deutlich von jenen der Erwachsenen. Während etwa im Bereich der Bekleidung für die Erwachsenen die Nützlichkeit und die Funktionalität im Vordergrund stehen, sind für Kinder die kinderkulturelle Symbolik von Kleidung, Spielzeug oder Teilhabemöglichkeiten an bestimmten sozialen Aktivitäten, an denen sie Differenzund Ausschlusserfahrungen machen können (etwa wenn Freunde nicht in die Wohnung oder zum Übernachten eingeladen werden können), viel entscheidender. Generell haben Kinder ein feines Gespür für ihre Benachteiligung und sind auch in anderen Lebenslagebereichen Zur Information: Leben mit Hartz IV Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgt anhand der statistisch erfassten Daten von 60 000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich dabei an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Aufgrund der Neuberechnung wurde der Hartz-IVRegelsatz 2015 um 8 Euro auf 399 Euro monatlich angehoben. Anhand dessen werden die Regelsätze für Lebenspartner, Jugendliche und Kinder berechnet. Seit Januar 2015 werden folgende Hartz-IV-Regelsätze gezahlt: ⦁ Erwachsene: 399 Euro, ⦁ Lebenspartner im gleichen Haushalt: 360 Euro, ⦁ Erwachsene im Haushalt anderer: 320 Euro, ⦁ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 302 Euro, ⦁ Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 267 Euro, ⦁ Kinder bis 6 Jahre: 234 Euro. Die Höhe des tatsächlich ausgezahlten Satzes hängt von der Bedürftigkeit des Antragstellers ab. Der Hartz-IV-Regelsatz entspricht dem Regelsatz der Sozialhilfe. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Alleinerziehende, Behinderte, Schwangere) erfolgen prozentuale Zuschläge aufgrund des Mehrbedarfs. 5 10 15 20 25 30 35 5 10 15 Nu r z u Pr üf z ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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