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Grundlagen 363 Integrationstheorien Hinter den drei Leitbildern verbergen sich drei unterschiedliche Integrationstheorien, die seit dem Beginn der europäischen Integration eine zentrale Rolle in der Diskussion bezüglich der finalen Gestaltung des Integrationsprozesses spielen. Föderalismus Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges standen sich Leitbilder und Theorien zur Gestaltung der europäischen Integration Von den Politikerinnen und Politikern wurde beim Aufbau Europas immer auf bestimmte europapolitische Leitbilder Bezug genommen, wenn es um die Frage ging, wie tief greifend die europäische Integration gestaltet werden sollte. Die folgenden Zielperspektiven spielen im Entwicklungsprozess für die Finalität (endgültige Gestaltung) der europäischen Integration bei den verschiedenen Akteuren in den Mitgliedstaaten eine Rolle. 1. Der Bundesstaat (Föderation) Das föderale Modell sieht als Ziel die Schaffung eines „europäischen Bundesstaates“ vor. Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von einzelnen Gliedstaaten zu einem Gesamtstaat. Das politische Prinzip ist der Föderalismus. Es gibt eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen dem Gesamtstaat und den nationalen Mitgliedstaaten und handlungsfähige, demokratisch legitimierte Institutionen, deren Befugnisse vertraglich abgesichert sind. Einzelstaatliche Souveränitätsrechte können somit zugunsten des gemeinschaftlichen „europäischen Bundesstaates“ eingeschränkt werden. Das europäische Recht steht über dem Recht der Mitgliedstaaten. Sie müssen dann den Mehrheitsentscheidungen folgen. In einem Bundesstaat ist der Bund Inhaber der Souveränität. Der französische Mitbegründer der europäischen Integration, Jean Monnet (vgl. S. 367), war starker Befürworter einer supranationalen Organisa tion. 2. Der Staatenbund (Konföderation) Das konföderale Modell sieht als Ziel die Schaffung eines „Staatenbundes“ vor, in dem die Mitgliedstaaten zur Lösung gemeinsamer Probleme zusammenarbeiten. Es zielt auf eine losere Verbindung nationaler Staaten im Sinne eines konföderalen Staatenbundes ab, bei der die Unabhängigkeit und die nationalen Souveränitätsrechte weitgehend erhalten bleiben. Beschlüsse werden einstimmig getroffen. 3. Der Staatenverbund (Politische Union) Das Modell des Staatenverbundes sieht eine auf Dauer ausgerichtete Kooperation und Integration mehrerer Staaten auf bestimmten Gebieten vor, wobei diese grundsätzlich ihre staatliche Souveränität behalten. Um den Fortschritt in Europa dauerhaft zu fördern, übertragen die Mitgliedstaaten einige Hoheitsrechte auf die Organe der Europäischen Union, das heißt auf die supranationale Ebene. Es gibt daneben Politikbereiche, in denen die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten und auch über zentrale Fragen gemeinsam entscheiden, aber ansonsten souverän bleiben. Diese Art der staatlichen Kooperation zwischen Regierungen wird mit dem Begriff „Intergouvernementalismus“ bezeichnet. Nach diesem Modell bilden die einzelstaatlichen Völker kein einheitliches Staatsvolk, schließen sich aber als Mitgliedstaaten einer supranationalen Organisation in Form einer „Politischen Union“ an. (Autorentext) Erläutern Sie die drei Leitbilder und stellen Sie in Partnerarbeit die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Rolle und der Kompetenzen der Akteure (Nationalstaaten/supranationale Organe) tabellarisch oder bildlich dar unter Verwendung der Begriffe: nationale Souveränität, Integrations-/Verbindungstiefe. zunächst zwei Konzepte gegenüber: der Föderalismus und der Intergouvernementalismus. Nach dem Föderalismus (Konstitutionalismus) – dessen Grundideen sich unter anderem auf die Werke von Immanuel Kant oder die amerikanischen „Federalist Papers“ beziehen – sollte ursprünglich ein einmaliger Verfassungssprung zu einer Zurückstufung der dominierenden Rolle der Nationalstaaten und der Gründung eines „europäischen Bundesstaats“ führen. In diesem existieren nebeneinander sowohl supranational wie nationalstaat5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 5 10 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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