Volltext anzeigen | |
Grundlagen: Baustein 2: Das politische System der EU – Partizipation erwünscht? 379 nennt man die Europäische Kommission auch die „Hüterin der Verträge“. Kommissare und Verwaltung Die einzelnen Kommissionsmitglieder haben bestimmte Aufgabengebiete. Allerdings trifft die Kommission Entscheidungen als Ganzes, und zwar mit Mehrheit. Der Deutsche im Kollegium ist seit 2009 der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger […]. Die Kommission wird von einem Präsidenten geleitet, der für fünf Jahre von den Staatsund Regierungschefs bestimmt und vom Europäischen Parlament gewählt wird. [Seit 2014 ist dies der frühere luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker.] Die Europäische Kommission ist darüber hinaus die Verwaltung der Europäischen Union. Hier laufen die administrativen Fäden zusammen. Zu diesem Zweck ist der Kommis sionsapparat in über 40 Generaldirektionen (GD) und Dienste aufgeteilt. An der Spitze jeder GD steht ein Generaldirektor. Dem Apparat der Europäischen Kommission gehören ca. 25 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen 28 Mitgliedstaaten an, die sich meist auf Englisch oder Französisch verständigen. Offiziell ist auch Deutsch Arbeitssprache in der Kommission, es wird aber weniger benutzt. Hüterin der Verträge Die Europäische Kommission ergreift Initiativen zur Weiterentwicklung der Europäischen Union und legt dem Rat und dem Parlament entsprechende Vorschläge vor. Dieses Initiativrecht hat die Kommission exklusiv als einziges Organ der EU. Die Kommission übt zudem die Kontrolle darüber aus, dass sich alle in der EU, also sowohl die Mitgliedstaaten als auch Unternehmen, an die getroffenen Regeln halten. Wenn das nicht der Fall ist, kann sie Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, wenn diese beispielsweise gegen Binnenmarktregeln verstoßen oder Kartelle für Preisabsprachen treffen. So hat die Kommission im Dezember 2013 gegen europäische Banken eine Geldbuße von 1,7 Mrd. Euro verhängt, weil sie jahrelang Zinssätze zulasten der Verbraucher manipuliert hatten. […] Falls ein Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstößt und auf eine Mahnung durch die Europäische Kommission nicht reagiert, kann die Europäische Un ion ein Vertragsverletzungsverfahren gegen ein Land einleiten, das letztendlich, wenn man sich nicht vorher einigt, vor dem Europäischen Gerichtshof landet. […] Dass die Europäische Kommission Ende 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, das sich auf die Rabatte auf die Öko-Umlage für Großverbraucher beim Erneuerbare-EnergienGesetz bezieht, hat viel Aufmerksamkeit erregt. Auch wegen der Flugrouten des neuen, aber nicht fertiggestellten Berliner Flughafens BER hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie einen Verstoß gegen Umweltrichtlinien vermutet. (Prof. Eckart D. Stratenschulte, 1.4.2014, in: Dossier „Die Europäische Union“; http://www.bpb.de/internationales/europa/ europaeische-union/42952/europaeische-kommission) Das Europäische Parlament Dem Rat, also der Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten, steht das Europäische Parlament als weitestgehend gleichberechtigter Gesetzgeber und Vertreter der „Union der Bürger“ gegenüber. Das Parlament wird in allen Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt, die nächste Wahl nach 2014 ist dann also 2019. Die Abgeordneten werden auf nationalen Parteilisten gewählt. In Deutschland hat man beispielsweise die Wahl zwischen der Liste der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der Partei DIE LINKE oder der CSU (nur in Bayern). Auch kleinere Parteien, die im Deutschen Bundestag nicht vertreten sind, nehmen an den Europawahlen teil. Ihre Chancen sind dabei größer als bei den Bundestagswahlen, da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2014 die bis dahin im Wahlgesetz verankerte Drei-Prozent-Sperrklausel aufgehoben hat. Da Deutschland 96 Abgeordnete stellt, benötigt eine Partei nun für einen Sitz im Parlament etwa ein Prozent der Wählerstimmen. […] 211 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 5 10 15 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B ch ne r V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |