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Grundlagen: Baustein 2: Das politische System der EU – Partizipation erwünscht? 377 Der Rat der Europäischen Union Der Rat der Europäischen Union ist auch im buchstäblichen Sinne eines der entscheidenden Organe der Europäischen Union. Er ist auch gemeint, wenn nur von dem „Rat“ die Rede ist. Der Rat der EU besteht aus je einem Minister der derzeit 28 Mitgliedstaaten. Je nach Fachgebiet kommen die zuständigen Minister, also beispielsweise die Außenminister oder die Agrarminister, zusammen. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Wenn also dreimal in einer Woche der Rat der Europäischen Union tagt, kann es durchaus sein, dass sich verschiedene Personen treffen. Der Rat lenkt die Arbeit der Europäischen Union und ist – bis auf wenige Ausnahmen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – der Gesetzgeber der EU. Entscheidungsmechanismen im Rat Wie der Rat Entscheidungen trifft, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und in den Verträgen genau festgelegt. Manche Dinge müssen einstimmig beschlossen werden, andere werden mit Mehrheit geregelt. Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrag wird das System zum 1. November 2014 zugunsten einer doppelten Mehrheit verändert, wobei es selbst dann noch für drei Jahre Übergangsregelungen gibt. Eine Mehrheitsentscheidung muss der neuen Regelung zufolge die Mehrheit der Mitglieder des Rats (mindestens 55 Prozent), die gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung der EU (mindestens 65 Prozent) repräsentiert, auf sich vereinigen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung wird bei Mehrheitsentscheidungen im Allgemeinen die „qualifizierte Mehrheit“ angewandt, das sind ca. 70 Prozent der Stimmen des Rats. Bei Mehrheitsentscheidungen verfügt jeder Staat über ein bestimmtes Stimmengewicht. Die 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 2 3 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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