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Grundlagen: Baustein 2: Das politische System der EU – Partizipation erwünscht? 383 Die Europäische Bürgerinitiative – ein geeigneter Weg für mehr Partizipation in der EU? Europäischen Bürgerinitiative müssen zunächst mindestens sieben EU-Staatsangehörige aus mindestens sieben unterschiedlichen Mitgliedstaaten einen Bürgerausschuss bilden, der die Bürgerinitiative organisiert und begleitet. Gleichzeitig muss in sieben Mitgliedstaaten das sogenannte Länderquorum überwunden werden. In Deutschland sind dies seit Juli 2014 beispielsweise 72 000 Unterschriften, in Frankreich 55 500, in Großbritannien und in Italien 54 750, in Estland, Malta, Luxemburg und Zypern 4 500 Unterschriften. Die Höhe des Quorums ergibt sich aus der Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament. Organisationen können die Bürgerinitiative unterstützen, dürfen sie aber nicht leiten. Die Initiatoren haben ein Jahr Zeit, die erforderlichen Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Dabei muss die Anzahl der Unterstützungsbekundungen von den zuständigen BehörDie Europäische Bürgerinitiative (EBI) Mit dem Vertrag von Lissabon wurde in Artikel 11 Abs. 4 mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) eine für die ca. 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger neue Form der direkten demokratischen Bürgerbeteiligung in der EU eingeführt. Seit dem 1. April 2012 können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger in einer gemeinsamen europäischen Bürgerinitiative die Europäische Kommission auffordern, neue Gesetzesvorlagen vorzulegen, und zwar für die gesetzlichen Bereiche, die in den Zuständigkeitsbereich der Europäische Kommission fallen, wie z. B. Umweltschutz, Gesundheit, Landwirtschaft und Verkehr. Die Organisatoren und Unterstützer einer solchen Initiative müssen das notwendige Mindestalter für Wahlen zum Europäischen Parlament haben. Zum Start einer Das Verfahren läuft insgesamt folgendermaßen ab: 5 10 15 20 25 30 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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