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Vertiefung: Der Nahostkonflikt im Spannungsfeld der Interessen internationaler Politik 481 allem aus den arabischen Ländern. Das „Ja“ kam u. a. von den USA, der UdSSR und Frankreich. Großbritannien und China enthielten sich. Den erhofften Frieden in der Region konnte der UN-Teilungsplan nicht bringen, sondern er sorgt im Gegenteil für die bis heute andauernden, offenen oder auch zunehmend verdeckten kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern, da Letztere wegen der ungleichen Bodenverteilung den Teilungsplan ablehnten (vgl. S. 448). So kam es nach der Staatsgründung durch David Ben-Gurion am 14. Mai 1948, die von den USA und der UdSSR anerkannt wurde, zur Kriegserklärung sechs arabischer Nachbarstaaten und damit zum ersten arabisch-israelischen Krieg (1948/49), der für viele Palästinenser Flucht und Vertreibung und den weiteren Verlust von Gebieten mit sich brachte. Israel wurde trotz seiner unrechtmäßigen Vertreibungsaktivitäten am 11. Mai 1949 als UN-Mitglied aufgenommen und verpflichtete sich damit den Zielen der UN zur Sicherung des Friedens. Fast die Hälfte der Resolutionen (RES) der Generalversammlung (GV) und der Entschließungen des Sicherheitsrates (SR) beschäftigen sich seither mit dem Nahostkonflikt. Daneben sind insbesondere die vielfältigen diplomatischen Aktivitäten verschiedener Generalsekretäre zur Konfliktregelung zu nennen. Ebenso beschäftigte sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit dem Konflikt. (Autorentext) Überblick über die wichtigsten Aktivitäten der UN seit 1947 1948/RES 57: Verurteilung der Ermordung des UNVermittlers Graf Bernadotte (vgl. ggf. http://unispal. un.org/UNISPAL.NSF/0/48C06A0C497863F1852560C 2005BEB32) 1948/RES 194: Forderung nach Internationalisierung Jerusalems und Forderung des Rückkehrrechts und des Rechts auf Entschädigung für die palästinensischen Flüchtlinge und Vertriebenen (GV); eine Schlichtungskommission für Palästina (UNCCP) zur Lösung der territorialen Fragen sowie des Problems der Flüchtlinge und des Status von Jerusalem wird eingerichtet. 1949/RES 302 (IV): Gründung der UNRWA (GV), die sich bis heute um die Versorgung und Ausbildung der palästinensischen Flüchtlinge kümmert (vgl. S. 462 ff.). Von 1950 bis 1967 begrenzt sich die Palästinafrage in den UN im Wesentlichen auf die Kontrolle der Waffenstillstandsabkommen und der Unterstützung der UNRWA. 1967/RES 242: Rückzug aus den besetzten Gebieten (SR) Der Sicherheitsrat fordert für einen gerechten und dauerhaften Frieden die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze: „Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden; Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben; erklärt ferner, dass es notwendig ist, die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren; eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen; die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen; […] einstimmig verabschiedet/RES/242 (1967)“. (Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York) Diese Resolution gilt als besonders bedeutungsvoll, da sie den Landgewinn durch Krieg für unzulässig erklärt und den Rückzug von Israel aus den besetzten Gebieten verlangt. 1968/RES 252 und 1980/RES 476: Status von Jerusalem als Hauptstadt Israels wird abgelehnt (SR). 1973/RES 338: Forderung nach sofortigem Waffenstillstand im Yom-Kippur-Krieg und nach Verhandlungen auf der Basis der Resolution 242 (SR) 1974: Arafat spricht auf Einladung vor der UN-Vollversammlung in New York. 1974/RES 3236: Anerkennung des Rechts der Palästinenser auf nationale Souveränität und Unabhängigkeit (GV) Die PLO wird als Vertreterin des palästinensischen Volkes sowie als Hauptpartner im Friedensprozess anerkannt (GV). Der damalige israelische Botschafter verließ bei der Rede Arafats den UN-Saal. 1988: Arafat bekräftigt vor der UN in Genf „den völligen Verzicht auf Terrorismus“ und erkennt das Recht Israels an, „in Frieden und Sicherheit zu leben“. Der palästinensische Nationalrat ruft auf der Basis der 20 25 30 35 40 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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