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Vertiefung: Der Nahostkonflikt im Spannungsfeld der Interessen internationaler Politik 483 den notwendigen Druck auf die israelische Regierung auszuüben, um eine Zwei-Staaten-Lösung zu verwirklichen. […]“ (Andreas Zumach, Genf: Obamas Naher Osten, in: Die Wochenzeitung v. 22.1.2009) 2009: Israel ist empört über den „Goldstone-Bericht“: Die UN machen die Armee für Angriffe auf sechs ihrer Einrichtungen verantwortlich und fordern eine Entschädigung. Rechtliche Folgen hat der Bericht nicht. Der SR der UN verlangt in den Resolutionen 1 850 und 1 860 am 16.12.2008 und am 8.1.2009 die Rückkehr zur friedlichen Konfliktlösung auf der Basis der Zwei-Staaten-Lösung. 2011: Die USA legen ein Veto gegen eine Resolution im SR ein, die die israelischen Siedlungsaktivitäten erneut verurteilt. Alle anderen SR-Mitglieder, auch Deutschland, stimmen zu. Abbas beantragt, der 194. Mitgliedstaat der Vereinten Nationen zu werden. Bis Mai 2012 findet keine Abstimmung statt, da die USA ihr Veto angekündigt haben. Der Staat Palästina wird in die UNESCO aufgenommen. 2012: Palästina erhält in den Vereinten Nationen den Status als „Beobachterstaat“ und damit quasi staatliche Anerkennung. „Mit dem jüngsten Beschluss der UN-Generalversammlung ist Palästina auf dem Weg zur Staatlichkeit einen bedeutenden, nicht nur symbolischen Schritt vorangekommen. Welche konkreten Folgen dies für den Friedensprozess im Nahen Osten hat, ist offen. […] Israel reagierte auf die Entscheidung mit der Ankündigung, weitere Siedlungen zu bauen […]. Nach der Abstimmung unterstrich UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon die Notwendigkeit der Fortsetzung direkter Friedensverhandlungen. Das Ergebnis löste großen Jubel der Palästinenser aus. Israel wies die Resolution zurück und lehnte diese als einseitig ab. Mit dem Antrag könne kein Beitrag zum Frieden geleistet werden. Auch die USA, Kanada, Tschechien, Panama und mehrere Pazifik-Inselstaaten stimmten dagegen. Anders als EU-Staaten wie Frankreich, Spanien und Norwegen bewertete die Bundesregierung die Resolution skeptisch. Die Enthaltung Deutschlands begründete UN-Botschafter Peter Wittig mit ,Zweifel(n), ob der heutige Schritt dem Friedensprozess zum jetzigen Zeitpunkt zuträglich ist. […] Wir sind besorgt, dass dieser Schritt zu einer Verhärtung der Positionen führen könnte, anstatt die Chancen für eine Zwei-Staaten-Lösung durch direkte Verhandlungen zu verbessern.‘ […] Die Entscheidung ist nicht nur symbolischer Natur. Als Beobachterstaat erhalten die Palästinenser weitgehende Rechte in der Generalversammlung, darunter zur Mitarbeit in Ausschüssen und ein Rederecht, nicht aber ein Stimmrecht. Palästina kann UN-Organisationen wie z. B. der Weltgesundheitsorganisation sowie völkerrechtlichen Verträgen beitreten, beispielsweise der Seerechtskonvention – in der Folge könnte Palästina die Kontrolle über eigene Seegebiete erhalten. Ob der Beitritt zu UN-Organisationen künftig breite Unterstützung finden wird, ist offen. Die USA könnten als wichtiger Geldgeber drohen, ihre Mitgliedsbeiträge auszusetzen, wie im letzten Jahr nach der Aufnahme Palästinas in die UNESCO. Aus dem Beschluss folgt auch die Möglichkeit, dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beizutreten und dort gegen die israelische Siedlungspolitik und Kriegsverbrechen im GazaKonflikt zu klagen. Insofern kann die Entscheidung durchaus weitreichende völkerrechtliche Folgen implizieren. Befürworter der Aufwertung Palästinas sehen in der Entscheidung eine neue Chance für Friedensverhandlungen. Israel habe mit den gestärkten gemäßigten Palästinensern einen möglichen Verhandlungspartner; Gespräche könnten nun eher auf Augenhöhe stattfinden als zuvor.“ (Alfredo Märker, Tina Schmidt: Kein UN-Mitglied, aber weitreichende Rechte, 2.12.2012; http://www.dgvn.de/meldung/kein-un-mitglied-aber-weitreichende-rechte/) Gaza-Krieg 2014: Ban Ki Moon nennt den Beschuss von UN-Schule ein Verbrechen. UN-Mitarbeiter berichten von katastrophalen Zuständen im Gazastreifen und fordern eine Waffenruhe, damit die Menschen sich in Sicherheit bringen und mit dem Nötigsten versorgen können. „Präsident Abbas fordert Schutz der Vereinten Nationen In einem Brief an den UN-Generalsekretär Ban Ki Moon fordert Präsident Abbas internationalen Schutz für das palästinensische Volk. ,Israel hat alle Grenzen überschritten und muss seine Aggression gegen das palästinensische Volk stoppen‘, so Präsident Abbas. Der Staat Palästina solle offiziell dem internationalen UN-Schutzprogramm unterstellt werden, denn der Gazastreifen sei zu einer ,humanitären Katastrophenzone geworden‘. […] Darüber hinaus hat die Besatzungsmacht im Einklang mit dem Völkerrecht die Pflicht, die Sicherheit und Unversehrtheit der Zivilisten zu garantieren. Diese hat Israel ganz klar gebrochen und schwer verletzt. […] Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten ganz klar deutlich gemacht, dass Israel 150 155 160 165 170 175 180 185 190 195 200 205 210 215 220 225 230 235 240 245 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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