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558 Glossar Verfassung. Bezeichnung für die in der Regel gesetzmäßig niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (z. B. Grundgesetz der Bundesrepublik). Diese Grundordnung legt die Basisstruktur und die politische Organisation des Staates fest. Sie regelt die Kompetenzen der Staatsgewalten und enthält in demokratischen Staaten auch Freiheitsund Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen. Verordnung. Sie ist die stärkste Form der gemeinschaftlichen EU-Rechtsetzung, d. h., Verordnungen haben allgemeine Geltung in allen EU-Mitgliedstaaten. Vertiefung. Mit dem Begriff der „Vertiefung“ wird die Integrationsdynamik des europäischen Einigungsprozesses beschrieben. So haben die zahlreichen Erweiterungsrunden im Integrationsprozess zu immer mehr institutionellen Verflechtungen auf ökonomischem, sozialem, politischem und rechtlichem Sektor geführt und es sind immer mehr gemeinschaftliche Institutionen entstanden. Welche weiteren Vertiefungen in der zukünftigen EU wünschenswert bzw. notwendig sind, ist innerhalb der EU jedoch umstritten (vgl. Integrationskonzepte). Vertrag von Maastricht. Um sicherzustellen, dass die Staaten, die an der EU-Währungsunion beteiligt sind („Euro-Länder“), dauerhaft für eine stabile (d. h. inflationsfreie) Wirtschaft sorgen, wurden mit dem Vertrag von Maastricht sogenannte „Konvergenzkriterien“ vereinbart (vgl. dazu im Einzelnen Kapitel 2). Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte soll demnach mittelfristig auf 60 % des BIP reduziert und vor allem der Finanzierungssaldo in jedem Jahr auf maximal 3 Prozent begrenzt werden – ansonsten drohen erhebliche Strafen in dreistelliger Millionenhöhe. Die Drei-Prozent-Grenze wurde willkürlich gewählt, entsprach allerdings etwa dem Durchschnitt der Defizite der beim Beschluss des entsprechenden Vertrages in Maastricht versammelten (Euro-)Staaten. Inzwischen ist diese Hürde umstritten: Italien, Belgien und Griechenland schleppen viel zu hohe Altschulden vor sich her, und Frankreich und Portugal kämpfen mit der Einhaltung der aktuellen 3-ProzentVorgabe, die dazu führen kann, dass in Krisenzeiten zu wenig wirtschaftliche Staatsmaßnahmen als Gegensteuerung erfolgen können – zumal dann, wenn die für alle Euroländer zuständige Europäische Zentralbank sich kaum um die Sorgen eines Einzellandes (z. B. im Hinblick auf hohe Zinsen und damit hohe Zahlungen der überschuldeten Staaten) kümmern muss. Volatilität. kurzfristige Kursschwankungen Wachstum. Die prozentuale Zunahme des Bruttoinlandsprodukts in einem Jahr oder Vierteljahr wird als Wachstum bezeichnet. Sie könnte sich dadurch ergeben, dass mehr Güter und Dienstleistungen produziert werden, oder einfach dadurch, dass diese teurer werden. Ökonomie und Politik brauchen jedoch ein Maß für das „wirkliche“ Wachstum, das unabhängig von der Preisentwicklung ist, und daher bildet das „reale Bruttoinlandsprodukt“ die Bezugsgröße für Wachstum. Sowohl über die Bedeutung des Wachstumsziels im Vergleich zu anderen Zielen als auch über sinnvolle Wege zu dessen Steigerung gibt es unterschiedliche Vorstellungen bzw. Konzepte. Unstrittig sind prinzipiell Zusammenhänge von Wachstum und Beschäftigung sowie Bevölkerungsentwicklung. Mit den Hintergründen setzen sich Kapitel 1 und 2 auseinander (vgl. Registerangaben zu „Wachstum“ und „BIP“). Wandel, sozialer. Unter sozialem Wandel versteht man die prozessuale Veränderung der Sozialstruktur einer Gesellschaft in ihren grundlegenden Institutionen, Kulturmustern, zugehörigen sozialen Handlungen und Bewusstseinsinhalten. Sozialer Wandel ist einer der allgemeinsten Grundbegriffe der Soziologie. Er wurde erstmalig von William F. Ogburn (1866 – 1959) 1922 geprägt (Social Change). Washington-Konsensus. Allgemein Bezeichnung für die Politik des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Zusammenarbeit mit der Weltbank zur Überwindung der Schuldenkrise. In Vereinbarungen mit dem IWF sind die Schuldnerländer im Falle der Kreditvergabe zu Reformen in Übereinstimmung mit den folgenden zentralen Prinzipien des Neoliberalismus verpflichtet: Liberalisierung (Öffnung der Märkte), Privatisierung (Verlagerung staatlicher Aktivitäten in den privaten Wirtschaftsbereich), Deregulierung (Rücknahme der staatlichen Regulierung der Märkte), Haushaltsdisziplin (Verringerung der Staatsausgaben). Dies ist häufig verbunden mit gravierenden sozialen Folgen, wie am Fallbeispiel Griechenland zu sehen ist: u. a. Wegfall staatlicher Gesundheitsversorgung, (Jugend-)Arbeitslosigkeit, Kürzungen bei Sozialtransfers und Altersversorgung. Yom-Kippur (hebräisch: Versöhnungstag). Der heiligste Tag im jüdisch-religiösen Kalender (liegt meist im September). Zahlungsund Leistungsbilanz (amerikanische Bezeichnung: Current Account). Die Zahlungsbilanz erfasst den Wert aller wirtschaftlichen Austauschbeziehungen zwiN r z u Pr üf z ec ke n Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er Ve rla gs | |
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