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Ein Rechtsstaat erfüllt diesen Anspruch. Von einem solchen spricht man, wenn das staatliche Handeln auf die Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit abzielt, es an bestehende Gesetze gebunden ist, den Bürgern unveränderliche Grundrechte garantiert sind und das Handeln der unabhängigen richterlichen Kontrolle unterliegt. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese unverbrüchlichen Grundrechte in der Verfassung, dem Grundgesetz, verankert. Zu ihnen zählen beispielsweise das Recht auf Unantastbarkeit der Menschenwürde, auf freie Meinungsäußerung sowie, dass das geltende Recht ohne Ansehen der Person in gleicher Weise angewandt werden muss (Rechtsgleichheit). Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Es bindet den Gesetzgeber sowie alle Staatsorgane in ihrem Handeln und zwingt sie, den Schutz der Menschenwürde zur obersten Leitlinie ihres Handelns zu machen. Fühlt sich ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt, steht ihm der Gang vors Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. Dieses kann eine für alle Staatsorgane verbindliche Entscheidung herbeiführen. Da das Grundgesetz im Rang höher steht als alle anderen Rechtsnormen, dürfen diese dem Grundgesetz auch nicht widersprechen. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass ein Gesetz den Maßstäben des Grundgesetzes nicht genügt, es also verfassungswidrig ist, so ist dieses Gesetz nichtig. In einem Rechtsstaat steht nicht nur bei der Verletzung eines Grundrechts, sondern bei jedem Akt staatlicher Gewalt dem Bürger das Recht zu, die staatliche Maßnahme von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen (Rechts wegegarantie). Dabei sind die Gerichte nur an die geltenden Gesetze gebunden. Die Einfl ussnahme von Behörden oder Politikern ist in einem Rechtsstaat verboten (Unabhängigkeit der Gerichte). Hat beispielsweise ein Bürger das Gefühl, dass etwa das Ordnungsamt oder eine staatliche Schule ohne gesetzliche Grundlage gehandelt hat (Vorrang des Gesetzes), die staatliche Maßnahme unverhältnismäßig war oder sogar gegen ein Grundrecht verstoßen wurde, steht dem Bürger das Recht zu, ein unabhängiges Gericht zu seinem Schutz anzurufen. Verhältnismäßigkeit bedeutet dabei, dass die staatliche Maßnahme zumutbar und erforderlich sein muss sowie, dass ein milderes staatliches Vorgehen zur Erreichung des „legitimen“ Ziels nicht möglich war. Auch dürfen in einem Rechtsstaat Gesetze im Strafrecht nicht rückwirkend in Kraft treten (Rückwirkungsverbot). Sie müssen hinreichend klar und verständlich formuliert sein und vorab veröffentlicht werden. Das Verbot der Doppelbestrafung erlaubt es Verurteilten, sich auf ein rechtskräftiges Urteil verlassen zu können und nicht in der Ungewissheit leben zu müssen, zu einem späteren Zeitpunkt für dieselbe Tat nochmals bestraft zu werden. Dies trägt dazu bei, dass die Bürger die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen können. 143 Fachwissen im Zusammenhang 82007_1_1_2015_128_151_Kapitel5.indd 143 15.05.15 11:55 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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