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Kann eine EU-Verordnung zu mehr Nachhaltigkeit in einer globalisierten Welt beitragen? Ein „Visum“ für Obst: Umweltund Sozialstandards im Lebensmittelbereich M 1 Vielfalt an Siegeln. Allein die Zahl der nach der EU-Ökoverordnung wirtschaft enden Betriebe ist bis heute auf deutlich über 200.000 angestiegen. Nach: Amelie Bernzen/ Peter Dannenberg, Ein „Visum“ für Obst, Geographische Rundschau, 3/2012, S. 44 – 52 Die EU-ÖkoverordnungM 2 Die Einführung, Einhaltung und Überprüfung von kettenübergreifenden Standards vereinfacht den Handel. Dies geschieht, indem für alle Akteure eindeutig defi niert wird, welche Sicherheits-, Hygieneund Qualitätsanforderungen bei der frischen und verarbeiteten Ware einzuhalten sind. Um das Vertrauen der Verbraucher in die landwirtschaft liche Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhalten, entwickelte die EU die EU-Ökoverordnung, die sogenannte „Bio“Produkte regelt. Darüber hinaus sahen sich aber auch die großen europäischen Lebensmitteleinzelhandelsketten aufgrund des in Europa besonders hohen gesellschaft lichen Drucks gezwungen, eigene Standards einzuführen, die Lieferkette Alle an der Produktion eines Gutes beteiligten Unternehmen, also auch alle Zulieferer und Transportunternehmen. Da sich die Zusammensetzung von Lieferketten rasch ändern kann, erleichtern allgemeingültige Vorgaben beim Umgang mit Lebensmitteln die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen. soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte beinhalten. Neben den Kennzeichnungsvorschrift en ist ein unabhängiges Kontrollsystem wesentlicher Bestandteil vieler Standards. Dabei überprüfen staatlich akkreditierte Zertifi zierungsstellen die Einhaltung der Vorgaben in den Betrieben. Die EU-Ökoverordnung regelt vor allem Produktionsprozesse und ist einer von mehreren suprastaatlichen Standards weltweit, der die gesetzlichen Vorgaben für ökologischen/biologischen Landbau setzt. Wenn ein Produkt innerhalb der EU als „bio“ oder „öko“ vermarktet wird, müssen die Vorschrift en eingehalten und alle Unternehmen entlang der Wertschöp5 10 15 20 25 30 207 82007_1_1_2015_198_213_Kapitel8.indd 207 15.05.15 12:00 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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